Gesetzsammlung
für
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
1s3.
(Ausgegeben am 25. September 1883.)
27. i Bekaunt i 30. August 1. 1883
über eine alege der Regierungs- Vechg vonn vom 11. Novbr. 1882
wegen Bildung der Schaubezirke nach Maßgabe der Regierungs-Verordnung
vom 1. Juli 1882, die Untersuchung der Zuchtstiere betreffend.
Die Regierungs-Bekanntmachung vom 11. November 1882, die Bildung der
Schaubezirke nach Maßgabe der Regierungs-Verordnung vom 1. Juli 1862 über die
Umtersuchung der Zuchtsliere betreffend, wird hierdurch insoweit abgeändert, als der Ge-
meindebezirk Ranschen gesees (im II. Prüfungsbezirk) aus dem Schaubezirke Rempten-
dorf ausgeschieden und zu einem besonderen (zum 10.) Schaubezirke und Prüfungsorte
bestimmt wird.
Grei, am 30. August 1889. Fürstlich Neuß-Pl. Landesregierung.
Fabe
C. Perthes.
28 s- Bekannt 1 31. August 1883,
die Ghttent einer weiteren Wege= und refel in Ereiz betr.
Nachdem mit Höchster Genehmigung von Uürsllicher Landesregierung beschlossen
worden ist, zum Zwecke der Erhebung eines Wegegeldes von den die Straßenstrecken
Greig.— Knottengrund, Greiz— Waldhaus —Teichwolframsdorf benütenden Geschirren,
Viehmansporten r. und der Vereinnahmung des Brückengeldeo für die auf diesen Straßen-
strecken verkehrenden, die Elsterbrücke in Greiz passirenden Geschirre, Viehtrandporte zc.
rine Wege= und Brückengelderhebestelle Barriè#e Xll. in Greiz zu errichten, so wird nach,
stcben der für diese Barrière Nll. in Geltung tretende Tarif behuso Nachachtung mit
dem Bemerken Zur öffentlichen Kenutniß gebracht, daß die gedachte Barriere mit dem
I. Okteber d. J. eröffnet werden wird.
Ere, am 3l. August 18835. Flrslich Rauß#, Landesregierung.
aber.
C. Perthes.
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