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Gesetzsammlung
das Fürstenthum d Aelterer Linie.
r— am . 6. 1883.)
12. Regi s-Bekannti vom 22. Februar 1883,
die Fesistellung des Haushaltplanes 5 die Johre 1883—1885 betreffend.
Mit Höchster Genehmigung wird nachstehend der
für 1883 mit 726567 M.
1 1 8 1 5 7
„ 1885 „ 725 088 „
in Einnahme wie in Ausgabr festgestellte Haushaltplan der Staats-Einnahmen und
Ausgaben im Fürstenthum Reuß Aelterer Linie auf die Jahre 1863, 1884, 1885 zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz am 22. Februar 1883.
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung.
Faber.
C. Perthes.