Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1883. (32)

Gesebsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
(Ausgegeben am "l . Im 1883.) 
21. Neg gieronga Verordnung vom 10. Main 
die Bestrafung behördlich nicht erlaubter Hauskollekten - 
Mit Höchsler Genehmigung Serenissimi wird verordnet was folgt: 
1. 
Das mittelst Umganges in einem Orte oder in einzelnen Häusern, Gewerbsau- 
lagen u. s. w. ersolgende Sammeln von Geldbeträgen oder Gegenständen, welche einen 
Geldwerth haben, ohne zuvor eingeholte schriftliche Erlaubniß der zuständigen Behörde ist 
verboten. 
Dies Verbot erstreckt sich jedoch nicht auf die im Umhergehen erfolgende Ein- 
hebung sälliger Geldleistungen an öffentliche Kassen, an eingetragene oder behördlich ge- 
nehmigte Hülfskassen, an die Kassen erlaubter Vereine und Gesellschaften oder sonstiger 
behördlich gestatleter Privalunternehmungen, auf das Einsammeln bestallungsmäßiger oder 
sant statthafter Dienstvortheile Seiten der Berechtigten oder ihrer legitimirten Beauf- 
agten, sowie auf die Gerkanmt herkömmlichen Sammlungen von Gaben zu Gunsten ge- 
ussfee milder Stiflung 
Ebenso rsirach h das obige Verbot nicht auf das lediglich nach den Vorschriften 
der Bundes-Gewerbeordnung zu beurtheilende Einsammeln von Metallbruch, Lumpen und 
anderen Abfällen. 
Die Feststellung weiterer Ausnahmen von gedachtem Verbote bleibt vorbehalten. 
2. 
Die Ertheilung der zu Sammlungen, wesche mittelst Umganges in einem Orte 
oder in einzelnen Häusern erfolgen sollen, nach F. 1 erforderlichen Erlaubniß geht von 
Fürfllicher Adeegier aus 
fzc kann jedoch die bezügliche Befugniß auf Polizeibehörden des Landes 
nasichtlich 14n Insändigleinnbogirte oder, was die Landorte des Fürstenthumes anlangt, 
aus, einzeine Beamte unter besonderer Vestimmung ihres Kompetenzbereiches übertragen 
werden. 
Die e Uebertragung der Befugniß zur Ertheilung der zum Kollektiren nach §. 1 
nöthigen Erlaubniß auf eine Behörde oder einen Beamten erfolgt widerruflich. 
Gesuche um Erlaubniß zur Veranstaltung von Kollekten der gedachten Art sind 
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