Formular 1.
Nam Statutenmäßige Dauer der
* der Krankenkasse: Krankenunterstützung:
Sitz
Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde: Prozentverhältniß der Beitrige
zum Lohne am Schluß d
Ilre
Uebersicht
über die Mitglieder und über die Krankheits= und Sterbefälle
für das Jahr
I., Die Uebersicht ist für das Kalenderjahr, erstmals für 1885, aufzufkellen und binnen
##
*e
—
3 Monaten nach Ablauf des Jahres an die zuständige Behörde einzusenden. Die
Uebersicht ist auch für Kassen, welche nicht ein volles Jahr in Thätigkeit waren,
unter Bezeichnung des Zeitraums, auf welchen sie sich bezieht, auszustellen. Wird
eine Kasse im Laufe des Jahres geschlossen oder aufgelöst, so ist die Uebersicht binnen
4 Wochen nach Schließung oder Auflösung der Kasse einzureichen.
Nach der Art der Krankenkassen sind zu unterscheiden: Gemeinde-Krankenversicherung,
Orts-Krankenkassen, Betriebs-(Fabrik-)Krankenkassen, Vau-Krankenkassen, Innungs-
Krankenkafsen, eingeschriebene Hülfskassen.
Als nicht versicherungspflichtige Mitglieder sind in Spalte 8 diejenigen Personen zu
zählen, welche der Kasse als Mitglieder angehören, ohne dem gesetzlichen oder statu-
tarischen Kransswoersicherungawange unterworfen zu sein. Verzl. 8. 4 2,
11, 19, 26 Abs. 4 Ziffer 5, 27, 63 Abs. 2 und 72 Abs. 2 des Krankenver=
Wmise
, Als Erkrankungssälle in den Spalten 9 und 10 gellen nur diejenigen, welche nach
Beginn des Jahres eingetreten find; ältere noch andauernde Erkrankungen kommen
in diesen Spalten nicht in Betracht, wohl aber in den Spalten 11 und 12. Wen
ein Mitglied mehrmals erkrankt, so wird jeder Erkrankungsfall besonders gezählt.
Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zählt nicht als Erkrankungsfall.
Als Erkrankungen in Folge von Betriebsunfällen werden in Spalte 10 nur die-
jenigen gezählt, welche die der Unfallversicherung unterliegenden Mitglieder betreffen
und die Folge von Unfällen sind, die in den unter das Unfallversicherungsgesetz fallen-
den Betrieben sich ereignen.
Als Krankheitstage in den Spalten 11 und 12 gelten aur diejenigen Tage, für welche
die Kasse Aufwendungen der in Formular II, Spalte 2, 3, 4, 5, 8 und 9 der
Ausgaben, * Art gemacht hat. bär die Ausfüllung der Spale. 12 gilt
das in Ziffer 5 Bemerkte.
20“