Metadata: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Es war das ein aus der Seitenwunde blutendes Christusbild, das 
weithin das enormste Aufsehen erregte. Nachdem schon ein Dr. Joh. 
Weise und Dr. Andreas Rüdiger, beides Mitglieder der leipziger 
Universität, sich über diese Angelegenheit, wenn auch vorsichtig, in 
absprechendem Sinne geäußert hatten, erhoben die beiden genannten, 
Cuno und Kalbe, namentlich ersterer gegen den Schwindel ihre Stimme 
und verfehlten dadurch nicht, in ein Wespennest zu greifen. Die An- 
gegriffenen und Geschädigten wandten sich klagend an den Kurfürsten 
Friedrich den Sanftmütigen. Dieser verurteilte die Angeklagten zur Landes- 
verweisung Sie aber appellierten beide ein jeder an seinen Bischof, der 
Leipziger an den merseburger, der Franziskaner an den meißner, und diese 
zwei genannten Bischöfe nahmen wieder den ihnen übergeordneten magde- 
burger Erzbischof zum obersten Schiedsrichter; denn da die Angeklagten 
unter geistlicher Gerichtsbarkeit standen, so hatten sie zu ihrer Appellation 
volles Recht. Für den 12. September 1444 wurde ihnen ein Tag 
bestimmt zu Burgk bei Magdeburg und ihnen zum Verhör der magde- 
burger Domherr Dr. Heinrich Taca und der Provinzial des Franziskaner- 
ordens Matthias Döring beftellt. Da sich die beiden Verklagten hier 
durch nichts anderes überführen lassen wollten als durch die Zeugnisse 
der Heiligen Schrist, Dr. Cuno aber schon 1437 durch seine Weigerung, 
den Schluß des basler Konzils zu unterschreiben und damit in die 
Auflösung dieser damals noch angesehenen Kirchenversammlung zu 
stimmen, sich einen gewissen Namen gemacht hatte, so beschlossen die 
Magdeburger die Sache lieber den Universitäten zu Leipzig und zu 
Erfurt zur Entscheidung vorzulegen. Diese beiden Autoritäten ließen 
sich auf den dogmatischen Teil der Sache lieber gar nicht erst ein, 
wenngleich die Erfurter meinten, das Ganze sähe einem abergläubischen 
Werke recht ähnlich; sie empfahlen beide eine gütliche Beilegung des 
Streites, die dann wohl auch erfolgt ist. Eine Wirkung hat die 
Bemühung der beiden trefflichen Männer nicht gehabt, da 1475 und 
1487 noch ganz kolossale Wallfahrten nach dem heiligen Blute 
stattgefunden haben. Unter den Juristen ist uns schon Dr. Johann 
von Breitenbach begegnet, der als Kanonist sich zugleich als halber 
Theologe kundthat, indem er gegen die unbefleckte Empfängnis der 
heiligen Jungfrau Maria schrieb und auch, wie schon mitgeteilt 
wurde, gegen die freiberger Butterbriefe sich ins Zeug legte. Dabei
	        
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