Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1884. (33)

16. Regierungs-Verordnung vom 14. Mai 1884, 
anlangend den Zeitpunkt des Inkrafttretens 
1. des Gesetzes vom 7. Januar 1884, die Errichtung einer neuen 
Behörde für die in erster Instanz auszuübende staatliche Beauf- 
sichtigung städtischer Gemeindeverwaltung betreffend, 
2. des Gesetzes vom 6. Mai 1884, gewisse Abänderungen der Ge- 
meindcordnung vom 25. Jannar 1871 betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi wird unter Bezugnahme auf die ein- 
schlägigen Bestimmungen in den unten bezeichneten beiden Gesetzen verordnet, was folgt: 
Das Geset vom 7. Jannar 1884, die Errichtung einer neuen Behörde 
für die in erster Instanz auszuübende staatliche Beaussichtigung städtischer Ge- 
meindeverwaltung betreffend, tritt ebenso wie 
das Gesetz vom 6. Mai 1884, gewisse Abänderungen der Gemeinde- 
ordnung vom 25. Jannar 1871 betreffend, mit dem 1. August laufenden 
Jahres in Krast. 
Greiz, am 14. Mai 1884. 
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
C. Perthes. 
 
	        
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