Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1884. (33)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum R Aelterer Linie. 
(Ausgegeben am in. ' 1884.) 
  
1. Laudtagsabschied für den sechsten ordentlichen Landtag. 
Wir Heinrich der Zwei und „Jwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. ꝛc. ꝛc. 
urkunden und sügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des von Uns einberufrnen sechsten ordentlichen Landtages geben Wir 
in Gemäßheit der Bestimmung im §. 85 der Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere 
Erklärung bezüglich der stattgehabten Berathungen in Folgendem kund: 
I. Die Vorlagen an den Landtag anlangend, 
A. so haben bereits Erledigung gefunden 
1. durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags die Vorlagen betreffs 
u. der von Uns vorbhaltenen nachträglichen zustimmung des unndi zu der 
auf Grund des §. Verfassungsgesetzes vom 28. März 1867 vor- 
läufig crlassenen sndehli Verordnung * 4. Mänz 1 zur 
Ausführung des Reichsgesetzeg vom 18. Juli 1881, betrelIs die Ab. 
ä#nderung der Gewerbeordnung — welche Zustimmung vom Landtage ertheilt 
worden ist, 
4 der zur Prüfung vorgelegten Landeskasse-Rechnungen auf die Jahre 1879, 
1880 und 1881, rücksichtlich deren im Einverständnisse mit dem Landtage 
auf Grund des §. 71 der Verfassungsurkunde die Justifikation ertheilt 
worden ist; 
4de Staatshaushalt-Etats auf die Jahre 1833. 1884 und 1885 und der 
damit zusammenhängenden besonderen Postulate 
der Gewährung von Besoldungszulagen an grüäise Beamte und Beamten= 
kategorien; 
der Dotirung einer weiteren Steueraufseherstelle; 
der Bewilligung der Mittel zur Vergütung der bei dem Steneramte zu 
Zeulenroda erforderlichen Dienerfunktionen; 
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