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der Erwerbung eines Raumes zur Erweiterung des biesigen Gerichtsgebaudes;
k der Vorlage wegen Errichtung eines Gewerbeschiedegenche
der Erhöhung der Besoldungen einiger Staatsbeam
der Erhöhung der Besoldung des Ansennch ahne bersleuerkoutroleurs
Aner in Schleiz,
. des Beitrags % Fürstenthmms Reuß Aelt. 9. zu den Kosten der Inven-
tarisirung der Kunstdenkmäler Thüring ens;
der Erhoͤhung der Besoldungen einiger Veainten der Generalinspektion des
Thüringischen Zoll- und Handels-Vereins in Erfurt;
der Errichtung eines Amtögerichtsgebäudes in Vurgt
2. durch den in Uebereinstimmung mit den Erklärungen und Anträgen des Land-
tages erfolglen Erlaß
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des Gesetzes vom 22. Dezember 1882, eine Abänderung von F. 53 des
Gesetzes vom 8. August 1870 über die Einkommensteuer betreffend:
4 des Gesetzes vom 23. Dezember 1882, die Einführung einer Abgabe für
gemeinnühige Zwecke im Interesse des Feuerlöschweseno und der Feuersicherheit
betreffend;
des Gesetzes vom 2. Januar 1883, eine Abänderung der allgemeinen
Brandverhütungs- und Löschordnung betreffend;
des Gesetzes vom 3. Januar 1883, die Vollstreckung von Entscheidungen
und Versügungen von Verwaltungsbehörden anderer deutscher Vundesstaaten
und des deutschen Reichs und die Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen
an öffenlliche Kassen in anderen deutschen Bundesstaaten und des deutschen
Neichs im Verwaltungswege betreffend:
des Gesetzes vom 27. Jannar 1883, eine Aenderung deo auf die Tage-
gelder, Nachtquarlier- und Transporkkosten der aus Staalsmilteln Besoldung
oder Vergütung empfangenden Beamten und der Notare bei Dienstreisen
bezüglichen Gesezes vom 11. Dezember 1880 betreffend;
des Geseheso vom 20. Februar 1883, einige Bestimmungen in Bezug auf
das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen betreffend;
des Gesehes vom 21. Febrnar 1883, eine Nachtragsbestimmung zu dem Gesetze
vom 25. Januar 1671 über die Bildung eineo Landesausschussees betreffend;
. des Gesehes vom 2. März 1883, das disciplinarische Verfahren gegen Lehrer
an öffentlichen Lehranstalten betrefiend;
des Gesetzes vom 3. März 1883, einige Abäuderungen an dem über die
Verhällnisse der Civilstaatsdiener unter dem 2. April 1860 ergangenen.
Gesebe betreffend;
des Gesetzes vom 1. März 1883, verschiedene seither von Geistlichen,
Kirchendienern und Kirchkassen bezogene Gebühren und Abgaben betreffend;
de Gesetzes vom 8. Dezember 1883, einen Nachtrag zum Gesetz vom
1. März 1883 wegen verschiedener seither von Geistlichen, Kirchendienern
und Kirchkassen bezogener Gebühren und Abgaben betreffend;