8
3. durch die Publikation der der Zustimmung des Landtags unlerbreiteten Be-
stimmungen des neuen Statuts des Vereins für gegenseitige Brandversicherung
in den Ortschaften des platten Landes —, welche mit Berücksichtigung der vom
Landtag zu diesen s— beantragten und von Uns genehmigten Ab-
änderungen erfolgt i
3. während rücksichtlich 14 „Vorlagen noch weitere Verfügungen erforderlich sind,
nämlich in Bezug auf die Gesetze
u. die Errichtung einer neuen Behörde für die in erster Instanz auszunbende
staatliche Beaussichtigung der städtischen Gemmeindeverwaltung betreffeud;
gewisse Abänderuugen der Gemeindeordnung om 25. Januar 1871 betreffend;
Fn Auoführungsbestimmungen zu dem eine weitere #benden#ng der Reichoge-
werbeordnung enthaltenden Reichsgesetze vom 1. Juli 1883 und zu einzelnen
davon nicht berührten Vorschriften der Reichsgewerbeordnung betreffend;
einige Bestimmungen in Bezug auf die Führung der Vormundschaft über
Minderjährige und andere Pflegebefohlene betreffend;
die Abänderung der Beilage & zu S. 19 des Geseheo vom 24. April 1867
über die Wahl der Abgeordneten zu den künftigen Landtagen betreffend;
einen Nachtrag zum Gesehe vom 23. Dezember 1882, die Einführung einer
Abgabe für gemeinnützige Zwecke im Inkeresse des Feuerlöschwesens und der
Fenersicherheit betreffend;
einen Nachtrag zu dem Gesetze vom 27. März 1368 über die Pensionirung
der in Ruhestand tretenden Geistlichen, Schullehrer und Kirchendiener betreffend.
ß Gesetze werden — beziehentlich mit den vom Landtage beantraglen, von
Uns # Abänderungen und Zusähen — publicirt werden.
.Anträge auf Petitionen anlangend,
so hat der bei der Berathung der Petition des Gemeindevorstandes von Greiz um Ge-
währung eines Zuschusses zu den Kosten des dasigrn slädtischen Gymnasiums geftellte Antrag
des Landlags durch die mit Unserer Genehmigung erfolgte Einstellung eines solchen im
Staatshaughalt-(lat für die gegenwärtige Finanzperiode Erledigung gesunden.
SeS
-i
EI
Wir versichern Unsern getreuen Landtag Unserer Huld und Gnade und haben
zur Bekundung des Vorstehenden den gegenwärtigen
Landtagsabschied
ausferligen lassen und nach Beidrückung Uuseres Fürstlichen Insiegels Höchsleigenhändig
ollzogen.
Gegeben Neue Burg zu Greiz, am 24. Dezember 1883.
(L. S.) Heiurich XXII.
Faber.
1