Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1885. (34)

23 
Gesetzsammlung 
das Fürstenthum * Aelterer Linie. 
(Ansgegeben am .10. !4 1865.) 
  
i s-Bekannt vom 14. Imi 1885, 
die von Uebersichten und in, u 11 verschiedener 
Kranken= und Hülfskassen betreffend. 
Nachdem der Vundeoraih Aurch Beschluf vom 26. Mätz dieses Jahres bestimnt 
hat, daß die nach §5. 9 und 41 des Krankenversicherungogrsehes sowie in §. 27 
Gesetze# über die esahriebenen Hülsskassen vorgeschriebenen Uebersichten und l 
nunggabschlüsse erstmalig nur das Kalenderjahr 1685 zu umfassen haben und zwar auch 
dann, wenn ihre Thäligkeit bereito früher beziehentlich vom 1. Dezember 1884 a 
gonnen hat, wird dies unter entsprechender Abänderung des Abschnittes III der Regie- 
rungs-Bekanntmachung vom 6. Dercember 1384 hiermil behuss der Nachachtung zur 
öffentlichen Kenniniß gebracht. 
Greiz. am 14. Juli 1885. 
Fürstlich Reuß-Pl. Landceregierung. 
KSaber. 
C. Perthes. 
12. Negierungs-Verordnung vom 11. August 1885 
bezüglich mehrerer aus Anlaß des Reichsgesetzes vom 20. Mai 1885, be- 
treffend Abänderung des NReichogesetzes wegen Erhebung der Stempelabgaben 
vom 1. Juli 1881 zu erlassender Bestimmungen. 
Aus Anlas, des Reichögesetzes vom 29. Mai 1835, betreffend Abänderung des 
Gesepes wegen Erhebung von Reichsstempela-gaben vom l. Juli 1881, und der in. 
zwischen mil Anwendung des letzteren Gesetzes gemachten Erfahrungen wird unter Be- 
zugnahme aul die mil der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. Iuni 1885 (N. 
G. Bi. S. 179 ff.) veröffentlichte neue Redaclion des Geseles wegen Erhebung der 
Wbm Viidn# vom 1. Juli ldz! und unier Anschluß an die Paragraphenein= 
theilung desesn neu redigirten Gesetzes mit Höchsler Genehmigung Jerenissimi das Fol- 
gende verordnel 
6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.