Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1885. (34)

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merkungen bis spälestens zum 31. December dem slalistischen Bureau vereinigter Thü- 
ringischer Staaten zu Weimar zu übermitteln haben. 
Hierbei find die Zählungslisten jedes Ortes nach der Reihenfolge der Hausnummern 
zu ordnen und mit einem Umschlage mit solgender Aufschrift zu versehen: 
aählungslisten 
in Gemäßheit der Valltzäblen am 1. December 1885 
für 
den Ort 
Amtägerichtsbezel 
Verwallungsbezirk 
Die Zählungslisten uer zum Gemeindebezirt etwa gehörenden mehreren Orte, sowie 
einzeln gelegenen Höfe, Güter, Mühlen r. sind besonders zu legen und mit besonderem 
Umschlag und entsprechender lieberscrin zu versehen. 
i 
8. 4. 
Da dem statistischen Büreau verelnigter Thüringischer Staaten zu Weimar 
dle Revislon und weitere Bearbeitung des gesammten Materials der Volkszählung über. 
tragen ist, so haben die sämmtlichen Gemeindevorstände allen Anordnungen, welche v 
dem Direktor des slatistischen Büreaus behufs der Berichtigung, Feststellung und ans. 
lärung der erhobenen Thatsachen an sie gelangen, unweigerlich und mit der durch die 
Dringlichkeit der Sache gebotenen Veschleunigung sorgfältigst nachzukommen.
	        
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