Gesetzsammlung
für
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
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(Ausgegeben am 21. November 1885.)
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15. 572— 1 G. AL, 4
vom 29. September 1885,
den Wiederabdruck des Gesetzes vom 22. Innnar 1841 über die Erbfolge
ohne Testament und Vertrag (Intestaterbfolge) und über die damit in
nächster Berbiudung stehenden Nechtsverhaltuisse betreffend.
Nachdem die vorhanden gewesenen Druckeremplare des Gesetzes vom 22. Januar
1641 über die Erbfolge ohne Testament und Vertrag (Inteslaterbfolge) und über die
damit in nächster Verbindung stehenden Rechtsverhältnisse vergriffen sind, wird dasselbe
nachstehend anderweit zum Abdruck gebracht.
Greiz, am 29. September 1885.
Fürstl. Reuf= Plauisge Landesregierung.
*% C. Perthes.
Gesetz
über die Erbfolge ohne Testament und Vertrag (Intestat-Erbfolge) und über
die damit in nächster Verbiudung stehenden Rechtsverhältnisse.
Wir Heinrich der Zwanzigste von Gottes Guaden Aelterer Linie
souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund und fügen zu wissen:
N Wir dem von Unserer getreuen Nitter= und Landschaft schon vorlängst ausge=
sprochenen Wunsche, daß, bei der gesehlichen Allodial-Erbfolhe, das bis jebt bloo in ab.
steigender inie stattgefundene, socenannte jus reprnescutationis, auch bei der Erbsolge
in der Seitenlinie eingeführt werden möge, zu willfahren beschlossen, hierbei aber sich die
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