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I. Abschustt.
Arten der Militair-Papiere und Geschtoemir. nach welchen bei Prüfung derselben zu
(Die Aen #anie sind nachstehend in alyhabetischer Reihenfolge aufgeführt.)
1. Annahme
Inbüler ist als legitimirt zu erachten, wenn aus dem Schelne ersichtlich
ist, daß er den ihm obliegenden Meldepflichten beim Bezirksfeldwebel nachge-
en ift.
Andernfalls ist gegen denselben nach den Bestimmungen im Abschnitt III. A
zu verfahren.
2. —
Inhaber unterkiggt keiner Kontrole und ist daher als legitimirt anzusehen.
3. Ansschließung Sicen
wie —
4. Venhimsstein in einjährig-freiwilligen Militalrdienst.
Inhaber ist als legitimirt zu betrachten, wenn der auf dem Scheine ein-
betragene JZurucssrslungslermn noch nicht abgelaufen ist.
Andernfalls ist nach schi III. B zu verfahren.
5. ern L (in B
Inhaber ist als boninint zu erachten
A wenn der im Paß angegebene Gestellungstermin noch nicht ver-
strichen ift, «
b. wenn derselbe den ihm auferlegten Meldepflichten beim Bezirksfeld-
bel nachgekommen und dies ans dem Passe ersichtlich ist.
Anbemals ist in dem Falle
zu 1. *- den Inhaber * Abschnitl II .
zu 77. u 7½7 *
zu vrrebr#n
6. Erfatz-Reserve-Schein I.
Inhaber ist als legitimirt zu betrachlen, wenn die in demselben vorge-
schriebenen An= und Abmeldungen beim Bezirkofeldwebel erfolgt und bescheinigt
sind, oder wenn sich auf den Etens der Vermerk befindet, daß Inhaber zur
Ersatz-Reserve II übergefüh
Andernfalls ist nach gtm— III. A. zu verfahren.
7. Ersatz-Reserve-Schein II.
Inhaber unterliegt keiner Kontrole und ist daher als legitimirt anzusehen.
B. Loosungsschein
Ihhaker ist als legitimirt zu erachten, wenn er
8 * den Mufterungsterminen erschienen.
n ihm in dem Scheine auferlegten Meldepslichten nachgekommen ist.
aeinna ist in dem Falle
zu a. gegen den Inhaber nach elbschnitt III. B.