Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1885. (34)

# 
I. Abschustt. 
Arten der Militair-Papiere und Geschtoemir. nach welchen bei Prüfung derselben zu 
(Die Aen #anie sind nachstehend in alyhabetischer Reihenfolge aufgeführt.) 
1. Annahme 
Inbüler ist als legitimirt zu erachten, wenn aus dem Schelne ersichtlich 
ist, daß er den ihm obliegenden Meldepflichten beim Bezirksfeldwebel nachge- 
en ift. 
Andernfalls ist gegen denselben nach den Bestimmungen im Abschnitt III. A 
zu verfahren. 
2. — 
Inhaber unterkiggt keiner Kontrole und ist daher als legitimirt anzusehen. 
3. Ansschließung Sicen 
wie — 
4. Venhimsstein in einjährig-freiwilligen Militalrdienst. 
Inhaber ist als legitimirt zu betrachten, wenn der auf dem Scheine ein- 
betragene JZurucssrslungslermn noch nicht abgelaufen ist. 
Andernfalls ist nach schi III. B zu verfahren. 
5. ern L (in B 
Inhaber ist als boninint zu erachten 
A wenn der im Paß angegebene Gestellungstermin noch nicht ver- 
strichen ift, « 
b. wenn derselbe den ihm auferlegten Meldepflichten beim Bezirksfeld- 
bel nachgekommen und dies ans dem Passe ersichtlich ist. 
Anbemals ist in dem Falle 
zu 1. *- den Inhaber * Abschnitl II . 
zu 77. u 7½7 * 
zu vrrebr#n 
6. Erfatz-Reserve-Schein I. 
Inhaber ist als legitimirt zu betrachlen, wenn die in demselben vorge- 
schriebenen An= und Abmeldungen beim Bezirkofeldwebel erfolgt und bescheinigt 
sind, oder wenn sich auf den Etens der Vermerk befindet, daß Inhaber zur 
Ersatz-Reserve II übergefüh 
Andernfalls ist nach gtm— III. A. zu verfahren. 
7. Ersatz-Reserve-Schein II. 
Inhaber unterliegt keiner Kontrole und ist daher als legitimirt anzusehen. 
B. Loosungsschein 
Ihhaker ist als legitimirt zu erachten, wenn er 
8 * den Mufterungsterminen erschienen. 
n ihm in dem Scheine auferlegten Meldepslichten nachgekommen ist. 
aeinna ist in dem Falle 
zu a. gegen den Inhaber nach elbschnitt III. B.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.