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Höhe der gezeichneten, sondern der zugetheilten Stücke. Der Betrag der
Steuer berechnet sich nach dem Emissionspreis. Es begründet hierbei
keinen Unterschied, ob nach den Emissionsbedingungen der Emissionspreis
auf einmal einzuzahlen ist oder nicht. Der Tag, an welchem die Zu-
Hheilung resohy, gilt als der Tag des Geschästeabschlusses.
. die bei Errichtung einer Aktiengesellschaft oder Kommanditzesellschaft
e Mkien erfolgende Zutheilung der Aktien auf Grund vorhergegangener
Zeichnung (Handelsgesetzbuch Artikel 175 und 209e) sowie die bei Er-
richtung einer Aktiengesellschaft stattfindende Uebernahme von Aktien durch
die Gründer (Handelsgesetzbuch Artikel 209 Abs. 1, 209 b Abs. 2, 209 d)
ist als Anschaffungsgeschäft im Sinne des Tarifs zu behandeln.
D. Die Leistung von Einzahlungen auf Werthpapiere, sowie die daraufhin
erfolgende Aushändigung von Interimoscheinen oder definitiven Stücken,
desgleichen der Umtausch der Interimsscheine gegen die definitiven Stücke
sind keine Anschaffungsgeschäfte. Dasselbe gilt für die Einlösung ausge-
loofter oder gekündigter Stücke durch die zur (einlösung bestimmten Stiellen,
sowie für den Umtausch älterer Schuldverschreibungen gegen neue, sofern
das durch die gersteren beurkundete Rechtsverhältniß unverändert bleibt.
(Vergl. Nr. 6, Abs. 1 der zuesihimngtworscrien A vom 15. Septbr.
d. J. zum Reichsstenmpelgese etze.)
7. (Tarifnummer 4 A.)
Anschaffungsgeschäfte über Zinskoupons und Dividendenscheine sind der Reichs-
stempelabgabe nicht unterworfen.
8. (Tarifnummner 4 A und §. 7 Abs. 2.)
A. Das „Hineingeben von Effekten“ (### Deportgeschäfte) enthält zwei
abgabepflichtige Anschaffungsgeschäfte.
B. Die Prolongation (Hinausschiebung der Erfüllung) des Geschäfts zwischen
denfelben Kontrahenken ist abgabefrei, wenn sie glalt (ohne Report, De-
port oder sonstiges Entgelt) und ohne sonstige Aenderung der Vertrags-
bestimmungen geschieht.
Dagegen unterliegt die Prolongation zwischen denselben Kontrahenten
einer und zwar nur einfach zu berechnenden Abgabe in dem Falle, wenn
sie unter Ausbedingung eines Entgelts (Reporks, Deports 2c.) oder unter
san Aenderung der Vertragsbestimmungen erfolgt.
9. (Tarifnummer 4, Verechnung der Abgabe.)
Vermittlergebühren (Provisionen, Courtagen) bleiben bei der Berechnung der Ab-
gabe uer 4 haht4.
tellagegeschäften ist das Stellzer bei der Berechnung der Abgabe als Theil
des —’“: mit in Ansatz zu bringen.
10. G. 7, Absot 3.)
Besteht zwischen mehreren Firmen eine Meta-Geschäftsverbindung. so sind die
Abrechnungen zwischen den Metisten über die von einem derfelben auf eigenen Namen,
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