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Gesetsammlung
das Fürstenthum * Aelterer Linie.
es am 3. 0. 188.)
30. N Bekanntmach vom 26. Juni 1886,
Abänderungen qu Telchraphenordnung vom 13. August 1880 betreff end.
Nachstehende Abänderungen der Telegraphenordnung vom 13. August 1880
werden für das Staatsgebiet des Fürstenthums zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, am 20. Juni 1886.
u- Reuß-Pl. Landesregierung.
v. Geldern-Crispendorf
i. V.
C. Perthes.
Berlin, 11. Juni 1886.
Abänderungen
Telegraphenordnung vom 13. August 1880.
Die auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung jrlassen Telegraphenord=
mung vom 13. ##a 1880 wird in folgenden Punkten abgeänder!
1. Im §. 3, „Dienststunden der Telegraphenanslalten" betrefsend, ist hinter
8 brelebten Sate, welcher mit *&ädô2 Worten „8 Uhr Morgens“
endigt, solgender Zusatz einzuschalt
An Sonn- und Festtagen wird jedoch von der Mchwaht dieser Anstalten beschränkter
Dieuft abgehalten.
2. Im F. 4, „Orle“, nach wacchen ulkgramme gerichtet werden können“ be-
treffend, ist im Absatz I hinter den Worten „durch die Post be-
fördert werde“ der Saß einzufügen:
Die Verwendung von Eilboten zur Beförderung von Telegrammen zwischen
Orten, in welchen Telegraphenanstalten bestehen, ist dagegen ausgeschlossen.
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