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Direktoren, Rektoren und bez. ersten Lehrer öffentlicher oder Privaklehranstalten, bei nicht
gegliederten Volksschulen die einzigen Lehrer der Schulen oder Schulklassen zu verstehen.
Greiz, am 17. Juni 1886
Fürstl. Reuß-Pl. Landesreglerung.
v. Geldern-Crispendorf
i.
C. Perthes.
Formular I. A.
Impfschein.
Impfbezirk * Impfliste 20.
geboren den . EIIEIDIIII 18
zum . .. Male .. ... Csso
N. N.
Arzt (Impfarzt).
Rückseite.
In jedem Impfbczirk wird jährlich an Orten und zu Zeiten, welche vorher be-
kannt gemacht werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impfung der Kinder muß vor
Ablauf des auf das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, die pätere Impsung (Wie-
derimpfung) bei Z3öglingen einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Aus-
nahme der Sonntags= und Abendschulen, innerhalb desjenigen Kalenderjahres erfolgen,
in welchem die Kinder das zwölfte Lebensjahr zurücklegen. Ist die Impfung nach dem
Urtheile des Arztes erfolglos geblieben, so muß sie spälestens im nächsten Jahre wieder-
holt werden. Jeder Impsling muß frühestens am 6. und spätestens am 8. Tage nach
der Impsung dem Arzie zur Besichtigung vorgestelll werden. Eltern, Pflegeeltern und
Vormünder, deren Kinder oder Pflegebesohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter
amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Geslellung entzogen geblieben
sind, haben Geldstrafe oder Haft verwirkt.
merkun
Das Formular I. A. kommt 7 r Imshingen zur Anwendung, durch welche
der geseblichen Pflicht denügt ist, und zwar sowohl bei der ersten Impfung (F. 1, Ziff. 1
des Impfgesetzes), als bei der späteren Inysing (Wiederimpfung, §. 1, Ziff. 2 des
Impfgesetes).
Im Uebrigen ist zu unterscheiden:
1. war die Impfung bei dem ersten oder zweiten Male erfolgreich, so ist zwischen
den Worten „zum .. .. Male“ das Wort „ersten“ oder „zweiten“ und
zwischen den Worten „Male . ... Erfolg“ X Wort „mit“ einzuschalten;