Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

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wenn sie eine fehlerhafte Fruchtlage findet oder diese, weil sie künerih keine 
vorliegenden Fruchttheile fühlt, mit Wahrscheinlichkeit annehmen m 
. wenn sie den Vorfall eines Armes oder die Nabelschnur neben dem Kopfe 
wahrnimmt und ein Versuch, den Arm beziehungsweise die Nabelschnur 
zurückzubringen, ihr nicht gelingt; 
wenn zwei Stunden nach völliger Erweiterung des Muttermundes und nach 
Abfluß des Fruchtwassers verstrichen sind, ohne daß die Wehen sich ver- 
stärkt haben; 
bei Anzeichen von Gefahr für das Leben des Kindes während der Geburt; 
bei Gebärmutterblutungen während oder nach der Geburt des Kindes; 
bei allgemeinen #ndungen, zübermäzigem Erbrechen, fieberhaften und anderen 
Krankheiten der Gebärenden; 
. wenn unter W Erscheinungen die Ahurttausteeibung sich 
verzögert oder ohne solche nach zwei Stunden noch nicht stattfand; 
10. bei zurückgehaltenen Nachgeburtstheilen oder größeren Sdrn ; 
11. bei jedem größeren Dammrisse; 
12. wenn bei Schwangeren, * oder Wöchnerinnen anscheinend oder 
i plötzlicher Tod eintrit 
zur Ankunft des Arzies n 2n0„ Oebamine nichls verabsäumen, was in 
diesen E zu thun ihr das Lehrbuch vorschrei 
§. 31. 
Nach jeder Geburt hat die Hebamme in der Seitenlage der Entbundenen bei 
Besichtigung des Dammes die Schamtheile, Oberschenkel und alle beschmutzten Theile 
mit in zweiprozentiger Carbollösung getränkter reiner, weicher Leinwand oder Verbands- 
walte abzuwaschen. 
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8. 32. 
Zum Reinigen der Entbundenen dürfen keinesfalls Schwämme benutzt werden. 
5. 33. 
Die Hebamme hat die Wächnerin mindestens in den ersten 9 Tagen nach der 
Entbindung täglich zweimal zu besuchen, den Verlauf des Wochenbettes genau zu über- 
wachen und insbesondere auch das Stillungsgeschäft zu leiten. Wie Lange die Wochen- 
besuche fortzusetzen sind, hängt vorzugsweise vom Befinden der Wöchnerin ab 
5. 34. 
Vei jeder Wöchnerin sind in den ersten fünf Tagen des Wochenbettes täglich 
zweimal, bei übelriechendem Wochenflusse öfters, jedesmal mit ½ biter einer zweiprozen- 
tigen warmen Carbollösung die Schamtheile abzuspülen, vorsichtig mit einem reinen 
Tuche abzutrocknen und dann mit einem in zweiprozentiger Carbollösung ausgerungenen 
Stopftuche oder mit Salicylwatte oder Carboljute, ähulich wie mit einem Stopftuche, 
zu bedecken. 
Nach jeder dieser Reinigungen ist die Wöchnerin womöglich auf eine frische Unter- 
lage zu legen.
	        
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