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I. der Bewilligung der Erhöhung des Diötenaversum für den Obersteuer-
kontroleur in Schleiz;
m. der Dotirung einer neuen Kalkulatur-Stelle bei der Genrolinspekton.
des Thüringischen Zoll-, und Handelsvereins in Erfurt
en. der Gewährung von Remunerationen für den Vorstnd und Rendanten
des Aichungsamtes;
. der Modifikationen in der Verwaltung der dem Landkrankenhause ge-
widmeten Vermächtnisse und Schenkungen;
durch die beschlossene Ablehnung die Vorlagen wegen
a. des Gesetzentwurfes, betreffend die Unterbringung der wegen körper-
licher oder geistiger Gebrechen zur Theilnahme am Volkeschulunterricht
nicht geeigneten Kinder im schulpflichtigen Alter;
b. des Gesetzentwurfs, enthaltend einen Nachtrag zum Gesetz vom 10. Juni
1673, die Ablösung der auf einem dinglichen Rechtsverhältnisse be-
ruhenden Geld= und Naturalabgaben, sowie gewisser Dienstbarkeiten
betreffend:;
durch den in Uebereinstimmung mit den Erklärungen und Anträgen des
Landtags erfolgten Erlaß die Vorlagen betreffs
a. des Gesetzes vom 2. Dezember 1885, den Betrieb des Hufbeschlag-
gewerbes betreffend;
b. des Gesetzes vom 20. Dezember 1885, die Verbesserung des Dienst-
einkommens der Volksschullehrer betreffend;
. des Gesetzes vom 21. Dezember 1885, eine Zusatzbestimmung zu §. 7
des auf das Verfahren wegen polizeilicher Beaussichtigung der Baue
bezüglichen Gesetzes vom 10. November 1871 enthaltend;
cl. des Gesetzes vom 31. Dezember 1885, die öffentlichen Schlachthäuser
betreffend;
c. des Gesetzes vom 7. Jannar 1886, Abänderungen der gesetzlichen
Verordnung vom 7. Jannar 1854 über die Aufbringung des für
Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes, sowie des Gesetzes vom
7. April 1880, über die Verlretung der Kirchgemeinden betreffend;
s. des Gesetzes vom 8. Januar 1886, eine Abänderung in dem Geset
vom 27. Februar 1873 über die Grund= und Hypothekenbücher und
das Hypothekenwesen betreffend;
K des Gesehzes vom 9. Januar 18860, die Organisation und den Ge-
schäftsbereich des Landarmenverhandes und die in Streikigkeiten der
Armenverbände entscheidenden Spruchbehörden betreffend;
B. während rühtche folgender Vorlagen noch weitere Verfügungen erforderlich
sind, nämlich bezügli
#a. des Gesetzes, das Versammlungsrecht betreffend;
b. des Gesees, die Schulgemeinden und die Vertretung der läudlichen
Schulgemeinden betreffend;
rl