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Die optischen Signale am Abschlußtelegraphen der Bahnhöfe und
Hantehell 2 folgende:
13. Einkht ist gesperrt.
bei Dunkelheit:
Die Siguallaterne am Tele-
graphenmast zeigt nach Außen
rothes Licht und nach Innen
(der Station zugekehrt) grünes
Licht.
bei Tage:
Der Telegraphenarm muß nach
rechto wagerecht gestellt sein.
14. Einfahrt ist frei.
bei Tage: 1 bei Dunkelbeit:
Der Telegraphenarm muß Die Signallaterne am Tele-
schräg rechis nach oben gerichtet hraphenmast zeigt nach Außen
sein (unter einem Winkel von grünes Licht und nach Innen
etwa 45 Grad). (der Station zugekehrt) weißes
— icht.
Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durchgehen-
den Geleise durch Signale am optischen Telegraphen kenntlich zu machen, gelten folgende
estimmungen:
1. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben Telegraphen-
mast zu signalisiren, an welchem sich das Signal für das Verbleiben im
Rrhgebene Geleise befindel.
Die luwendung von Ausfahrtssignalen auf den Bahnhösen und Haltestellen
ist gestatlel; in der Regel sind dieselben vor dem zu deckenden Punkte aufzu-
stellen. In Ausnahmesällen können die Signalzeichen für die Ausfahrt an
einem und demselben Telegraphenmast mit den Signalzeichen für die Ein-
fahrt angebracht werden, sosern ihre Erkennung dem verantwortlichen Stations-
beamten direkt möglich ist, oder durch Nachahmungssignase möglich gemacht wird.
3. Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zuges gesehen, folgende:
do
183. Einfahrt ist gesperrt.
a. Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Dunkelheit:
Die obere Signallaterne am
Telegraphenmast zeigt nach Außen
rothes Licht und nach Innen
(der Station zugekehrt) grünes
Licht. (Die andere Signallaterne
zeigt kein Licht.)
bei Tage:
Der obere Telegraphenarm
muß nach rechts wagerecht ge-
stellt sein.