Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

14. Einfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm muß Die obere Signallaterne am 
schräg rechts nach oben gerichtet Telegraphenmast zeigt nach Lußen 
sein (unter einem Winkel von grünes Licht und nach Innen (der 
elwa 45 Grad). Station zugekehrt) weißes Licht. 
1 (Die andere Signallaterne zeigt kein 
—' Licht.) 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelhrit: 
Beide Telegraphenarme müssen Beide Signallaternen am Tele- 
schräg rechts nach oben gerichtet hraphenmast zeigen nach Außen 
sein (unter einem Winkel von grünes Licht und nach Innen 
etwa 45 Gra)d). (der Station zugekehrt) weißes 
Licht. 
   
A. Ausfahrt ist gesperrt. 
a. Für das durchgehende und abzweigende Geleis (Ablenkung) 
D4 bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm muh Die obere Signallaterne am 
nach rechts wagerechl gestellt sein. Telegraphenmast zeigt nach Innen 
(der Station zugekehrt) rothes 
Licht und nach Außen (der freien 
Bahnstrecke zugekehrt) weißes 
— Licht. (Die andere Signallalerne 
l zeigt kein Licht.) 
   
B. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
« # bei . bei Dunkelheit 
Der obere Telegraphenarm muß *“ Die obere Signallaterne am 
schräg rechts nach oben gerichtet Telegraphenmast zeigt nach In- 
sein (unter einem Winkel von ven #e Statn zugekehrt) 
etwa 45 Grad). weißes Licht und nach Außen 
ist dieselbe Leblenbrt (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
 
	        
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