b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage: bei Dunkelheit
Beide Telegraphenarme müssen Beide Signallaternen am Tele-
schräg rechts nach oben gerichtet 3 graphenmast zeigen nach Innen
sein (unter einem Winkel von # (der Station zugekehrt) weißes
etwa 45 Grad). Licht und nach Außen sind die-
—— selben geblendet.
Die Herstellung hiervon abweichender Signale am Telegraphenmast für die Ein-
sahrt oder die Ausfahrt ist nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde
unter Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts im Einzelfalle zulässig.
Die Anwendung der in der Signalordnung für die Ein- und Ausfahrt vorge-
schriebenen Signale im Innern der Vohaee und Haltestellen zur Abschließung ein-
zelner Geleisgruppen ist gestattet.
Anmerkung: Wo eine Ablenkung vom durchgehenden Geleise durch rWl Signale nicht kenntlich
zu machen ill, kinden einflügelige Aussahrtstelegrophen Anwendung.
In angemessener Entfernung vor dem Abschlußtelegraphen ist auf Erfordern der Auf-
sichtsbehörde ein Vorsignal aufzustellen. Dasselbe soll aus einer, um eine Achse
drehbaren runden Scheibe, mit welcher eine Laterne verbunden ist, bestehen.
Zeigt der Abschlußtelegraph das Signal
„Einfahrt ist gesperrt",
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe und bei Dunkelheit die in derselben
befindliche Laterne mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt. Das Signal
am Abschlußtelegraphen
—
i
„Einfahrt ist frei“
wird am Vorsignal dadurch kenntlich gemacht, daß die Scheibe wagerecht liegt oder
parallel zur Bahnlinic steht, und die Laterne bei Dunkelheit weißes Licht zeigt.
Demgemäß ist die Bewegung des Vorsignals in entsprechender Abhängigkeit von der
Stellung der Signalflügel am Abschlußtelegraphen zu bringen.
c. Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt
Vegeben:
C. Ein zur Ein= oder Durchfahrt zugelassener Zug soll halten.
bei Tage 6 bei Dunkelheit:
Rechtsseitiger Alegrophenorn Rothes Licht der Signalla-
des Verrantelegraphen wagerecht o terne des Perrontelegraphen.
gestellt
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