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b. wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimmten
Geleise einer me Bahnstrecke fährt
bei Dunkelheit:
Zwei roth leuchtende La-
ternen vorn an der Loko-
motive.
Befindet sich in Aus-
nahmefällen die Lokomotive
nicht an der Spihe des
Zuges S sahrt dieselbe mit dem Tender
voran, so sind die Laternen am Vordertheil
des vordersten Fahrzeuges anzubringen.
Kein besenberkec Ses“s
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19. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schluhsignal).
bei Tage: 6 bei Dunkelheit:
An der Hintkerwand des An der Hinterwand des
lebten Wagens eine roth letzten Wagens in ungefährer
und weiße runde Schribe. Hohe der Buffer eine roth
leuchtende Laterne (Schluß-
laterne) und außerdem am
leyten Wagen zwei nach vorn grün und
nach hinten roth leuchtende Laternen (Ober-
Wagenlaternen).
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf
der freien Bahustrecke genügt eine roth leuch-
tende Laterne und bei Bewegung der Loko-
motiven auf Stationen die Anbringung einer
Laterne mit weißem Licht am Anfange der
Lofomotive und am Ende des Tenders, bei
Tenderlokomotiven an beiden Enden der-
selben.
20. Es solgt ein Exlrazug nach.
bei Tage: T. bei Dunkelbeit:
Außer dem Ebin Signal 19 mit der Ab-
eine grüne Scheibe oben änderung, daß eine der beiden
vorgeschriebenen Lalernen auch
nach hinten grünes Licht zeigt.
Für einzeln fahrende Loko-
motwen genügt die Anbringung einer grün
| leuchtenden Laterne hinten.
auf dem letzten Wagen oder
u jeder Seite desselben.
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