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2) Der normale Durchmesser der Triebräder der Lokomotiven in der Lauffläche
gemessen, soll so groß sein, daß nachstehende Kolbengeschwindigkeiten und Umdrehungszahlen
der Triebräder in der Minute nicht überschritien werden:
Lokomotwen mit
ungekuppelten oder
4 gckuppeten Nädern 6gekuppelten Rädern B gekuppelten Rädern
Kolbengeschwindigkeit in
der Minute
300 m 250 m l 200111
Umdrehungszahl der
Triebräder in der Mi-
nute 260 % 200 Ü 160
(3) Größere Kolbengeschwindigkeiten und Umdrebungszahlen der Triebräder in der
Minute, als die im Absotz 2 dieses Paragraphen aufgeführten, konnen mit Genehmigung
der Aussichtsbehörde bei solchen Lokomotiven Anwendung finden, durch deren Konstruktion
oder Kuppelung mit dem Tender die Schädlichkeit der störenden Bewegungen wesentlich
herabgemindert sst.
5S. 38.
Achsstärke.
1) Bei Güterwagen= und Tenderachsen von gutem Flußstahl, bei denen die Ent-
fernung der Achsschenkelmitten nicht über 2 m beträgt, ist für das Verhälkniß zwischen ihrer
Stärke und der zulässigen Bruttobelastung nachstehende Zahlenreihe als maßgebend anzu-
seben:
Des Achsschenkels
Durchmesser der Achse Größte zulässige Brutto-
in der Nabe mindestens Durchmesser min- bänge höchstens belastung einer Achse
estens "
mm mm « mm kg
100 62 150 4300
105 66 156 5 000
110 70 « 162 500
115 74 166 6 600
120 78 170 7 500
125 62 174 8 500
130 86 178 9 600
135 90 1 182 10 700
140 94 185 12 000
.