Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

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18. Regierungs Bekonntmachung vom 5. März 18 
Personalver#änderungen in den für das Großherzogthum Sachsen 55 das 
Furstenthum Reuß Aelterer Liie bestehenden Sachverständigen-Vereinen 
betreffend. 
Nach einer Mitlheilung des Großherzogüch Sächsischen Staatsministeriums in 
Weimar sind 
der Direktor des Graßberzoglichen Museums Hofrath Karl Ruland in Weimar 
zum Vorsitzen 
der Progesor an der Gioßerzoglchen Kundtchuie Albert. Brendel daselbst 
zum stellvertretenden Vorsitzenden 
des künstlerischen und otnenbischen. Sachverständigen- 
Vereins, 
der Posesser an der Eroßherzoplichen Kunskschule Leopold Graf von Kalck- 
euth in Weimar zum Mi 
der Pooesser an der Gaunnnn bkantenn Max Thedy in Weimar 
zum stellvertretenden Mitglie 
des künstlerischen iieps nigenVerein, 
sowie 
der Professor Sixt Thon in Weimar zum Mitglied 
des photographischen Sachverständigen-Vereins 
ernannt worden, wogegen 
Staatsratb Dr. Adolf Heerwart in Berlin seiner Stellung als Vor- 
sivender des künstlerischen und photographischen Sachverständigen-Vereins 
seinem Antrag entsprechend enthoben und 
das stellvertretende Mitglied des künstlerischen Sachverständigen-Vereins Wolde- 
mar Friedrich durch seinen Wegzug von Weimar aus dem letztgedachten 
Vereine ausgeschieden ist. 
ieß wird andurch mit Bezugnahme auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 
5. Februar 1878 (Ges. S. S. 2), wonach die Thätigkeit der Sachverständigen-Vereine 
des Großherzogthums Sachsen auf das Fürstentbum Reuß Aelterer Linie zuegedehn 
worden ist, sowie auf die Bekannkmachungen vom 16. März 1883 (Ges. S. 69). 
vom 24. November 1884 (Ges. S. S. 141) und vom 5. Mai 1885 (Ges. r S. 5) 
zur öffentlichen Kenntniß gebrachl. 
Greiz, am 5. März 1886. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung. 
v. Geldern-Crispendorf 
i. 
C. Perthes. 
 
	        
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