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Unker Bezugnabme auf F. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1859 und
die Regierungs-Vererdnung vom 18. Februar 1873 wird dies zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Greiz, am 29. Dezember 1887.
Fürstlich Neuß. Planische Landesregierung.
ßaber.
Richter.
Negi s-Bekannt vom 30. Dezember 1887,
den seitherigen Friesa betreffend.
Mit Höchster Genehmigung. n9 Sorenissini sind die zum seitherigen Standesamtsbezirke
Friesau gehörigen Ortschaften Zoppoten, Röppisch — mit dem dahin eingepfarrten Isabellen=
grün — und Rauschengesees von dem genannten Bezirke vom 1. Jannar 1868 ab getrennt
und vom gleichen Zeitpunkte ab
1. für die Ortschaften Zoppoten und Röppisch mit Isabellengrün sowie
2. für die Ortschaft Rauschengesees
besondere Standesämter mit dem Sitze in 3oppoten und Rauschengesees gebildet
worden, sodaß vom 1. Januar kommenden Jahres ab je ein Standesamt für Friesau mit
dem Sitze daselbst, für Zoppoten und Röppisch mit Isabellengrün mit dem Sitze in
Zoppoten und für Rauschengesees mit dem Sitze daselbft besteht.
Dies wird in Abänderung der Regierungsbekanntmachung rom 7. November
1675 zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Grelz, am 30. Dezember 1887.
Fürstiich Reuß-Plaulsche Landesregierung.
Faber.
Richter.