Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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Unker Bezugnabme auf F. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1859 und 
die Regierungs-Vererdnung vom 18. Februar 1873 wird dies zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Greiz, am 29. Dezember 1887. 
Fürstlich Neuß. Planische Landesregierung. 
ßaber. 
Richter. 
Negi s-Bekannt vom 30. Dezember 1887, 
den seitherigen Friesa betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung. n9 Sorenissini sind die zum seitherigen Standesamtsbezirke 
Friesau gehörigen Ortschaften Zoppoten, Röppisch — mit dem dahin eingepfarrten Isabellen= 
grün — und Rauschengesees von dem genannten Bezirke vom 1. Jannar 1868 ab getrennt 
und vom gleichen Zeitpunkte ab 
1. für die Ortschaften Zoppoten und Röppisch mit Isabellengrün sowie 
2. für die Ortschaft Rauschengesees 
besondere Standesämter mit dem Sitze in 3oppoten und Rauschengesees gebildet 
worden, sodaß vom 1. Januar kommenden Jahres ab je ein Standesamt für Friesau mit 
dem Sitze daselbst, für Zoppoten und Röppisch mit Isabellengrün mit dem Sitze in 
Zoppoten und für Rauschengesees mit dem Sitze daselbft besteht. 
Dies wird in Abänderung der Regierungsbekanntmachung rom 7. November 
1675 zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Grelz, am 30. Dezember 1887. 
Fürstiich Reuß-Plaulsche Landesregierung. 
Faber. 
Richter.
	        
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