Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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Unker  Bezugnabme  auf  F.  21  der  Apothekerordnung  vom  10.  Juni  1859  und
die  Regierungs-Vererdnung  vom  18.  Februar  1873  wird  dies  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht.

Greiz,  am  29.  Dezember  1887.
Fürstlich  Neuß.  Planische  Landesregierung.
ßaber.

Richter.

Negi  s-Bekannt  vom  30.  Dezember  1887,
den  seitherigen  Friesa  betreffend.

Mit  Höchster  Genehmigung.  n9  Sorenissini  sind  die  zum  seitherigen  Standesamtsbezirke
Friesau  gehörigen  Ortschaften  Zoppoten,  Röppisch  —  mit  dem  dahin  eingepfarrten  Isabellengrün
  —  und  Rauschengesees  von  dem  genannten  Bezirke  vom  1.  Jannar  1868  ab  getrennt
und  vom  gleichen  Zeitpunkte  ab

1.  für  die  Ortschaften  Zoppoten  und  Röppisch  mit  Isabellengrün  sowie

2.  für  die  Ortschaft  Rauschengesees
besondere  Standesämter  mit  dem  Sitze  in  3oppoten  und  Rauschengesees  gebildet
worden,  sodaß  vom  1.  Januar  kommenden  Jahres  ab  je  ein  Standesamt  für  Friesau  mit
dem  Sitze  daselbst,  für  Zoppoten  und  Röppisch  mit  Isabellengrün  mit  dem  Sitze  in
Zoppoten  und  für  Rauschengesees  mit  dem  Sitze  daselbft  besteht.

Dies  wird  in  Abänderung  der  Regierungsbekanntmachung  rom  7.  November
1675  zur  Nachachtung  hierdurch  bekannt  gemacht.

Grelz,  am  30.  Dezember  1887.

Fürstiich  Reuß-Plaulsche  Landesregierung.

Faber.
Richter.