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8. 39.
Die erforderlichen Druckformulare zu den nach F. 18 vorräthig zu hallenden
Verfügungen, den Nationalen (Anlage C), Eidesformulare (Anlage D), Verzeichnisse
(Anlage F), Anerkenntnisse (Anlage 6), und Uebersichten über das Aushebungogeschäft
(Anlage II) wird die Fürstliche Landesregierung für Rechnung des Militäretats beschaffen
und schon im Frieden dem Civil-Kommissar in genügender Anzahl übermachen. Die
Liquidationen über die Beschaffungskosten qu. Formulnte wird sie aufstellen und an die
betreffende Intendaulur zur Anweisung übersenden
t# Bereithaltung der Blanquets zu ven Marschrouten und Reguisilionsscheinen,
sowie der' den Transporlführern zu behändigenden Quittungsformulare über Natural=
verpflegung, Vorspann und Jourage, QOnarkierbescheinigungen, ferner für Beschaffung
und Bereilhaltung von Koppelzeug, Pferdemaaßen, Mähnetafeln und Pferde-Vrenneisen
sorgt die Militärbehörde.
Greiz, den 12. Jannar 1867.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
Faber.
Nichter.
Anlage A (zu §. 7).
Uebersicht
der im Fürstealhume Reuß Aelterer Linie bei der periodischen Vormusterung
m Ja uie 18. borhandenen —- Plerde.
1. 929. r- 4. . 6. 7.
Gesammzahl der Dieselben Und geeignel
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