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Anlage C Cu §§. 21, 26, 27, 28, 32, 36, 37).
Nationale
der als kriegsbrauchbar znessennte und angrfobenen . Mobilmachungpfen aus dem
Fürstenthum Reuß Aelterer L
*) 1. In den Blanquets für die Mustrungy Lommisiene inien die Worte „und ausgehobenen“
for
2. In
Truppentheils 2c.,
3. Die Nationale sind am
Namensunterschrift und Datum zu vollziehen.
für
ie Pferde bestin
den für die —— chesimmten Nationalen (§. 33) ist die Bezeichnung des
mimt sind, der Ueberschrift beizufügen.
n-- von den Aushebungs.. ommissarien und Taxatoren durch
2. 3. 4. 6. 6. 7. 8. 9. 10.
Taxe
- Sind ausgehoben der ausgehobenen
- Geschlecht a Pferde
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undes Pferde Durch-
3 Vor- und Zuname Wohn.,.b Oröße Alter 5 seucch, Vemerkungen.
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1. In den Rubriken
zu Iwerden Beträge
einer
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sind nicht in das
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1. In den für die Musterungskommissionen iabmnruckenden Blanguets lautet die Ueberschrift der Rubrik 8:
ausgewählt als.“
2. In den Nationalen, welche den ngi zu übergeben sind (5. 33) ist nur die Rubrik
„Durchschnittsbetrag in Zahlen"
der Kolonne 9 auszufüllen.