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69. Negi obekanntm vom 7. Februar 1887,
die Ausgabe von furej der Vereinsbrauerei zu Greiz
betr treffend.
Mit Hcchster Oenehmigung is zu der von den Organen der Aktiengesellschaft
Vereinsbrauerei zu Grelz beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, übrigens
planmäßig auszuloosenden, bis dahin aber mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden
Schuldscheinen im Gesammtbetrage von Dreihunderltausend Mark die nachgesuchte Ge-
nehmigung ertheilt worden.
ies wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß
nach den henehwuigten Anleiheplan
ße Obligalionen in Abschnitten zu 500 M. zur Ausgabe gelangen sollen,
n Sicherstellung der Anleihe das Brauereigrundstück, wie solches auf Folium
113 des Grund. und Hypothekenbuches für Pohliy eingekragen ist, verpfändet werden soll,
3. die Amortisation der Anleihe mit dem I. April 1688 beginnen und bis zum
Jahre *“mv“ hendet sein soll,
e Rũckzahlung der ausgelooslen Obligationen nach vrzängiger 3monatlicher
auftündigung durch das Amtsblatt zu Greiz und den Deutschen Reichsanzeiger an den
Inhaber der Obligation durch die Kasse der Gesellschaft und andere Zahlstellen erfolgen soll,
5. die Zinsscheine — welche übrigens bei den Staatskassen an Zahlungsstatt
nicht angenommen werden — ungiltig und werthlos werden, wenn sie nicht binnen
4 Jahren nach Ablauf des Verfalltermins erhoben werden.
Greiz, am 7. Februar 1887.
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung.
Ho mann.
Richter.