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8. 6.
Diejenigen, welche die vorgeschriebene Prüfung beslanden haben, erhalten vom
Physikus das im §F. 2 der Regierungsvererknung vom 9. Februar 1887 gedachte Be-
fähigungszeugniß ausgestellt.
Instruktion
für
die amtlich bestellten Trichinenschauer.
Die amtlich bestellten Trichinenschauer baben Aufsforderungen, welche von Gewerbe-
treibenden und Nichtgewerbetreibenden zur Vornahme der Trichinenschau Tags vor dem
Schlachten an sie gerichtet werden, am Vormittage des folgenden Toges, solchen, die sie
am Schlachttage bis Mittag erhalten, noch an demselben Tage, und zwar sobald als
moͤglich, zu entsprechen und eventuell im Behinderungsfalle die Betreffenden sogleich an
einen anderen beslellten Trichinenschauer des Vezirke zu weisen
Die mikroskopische Untersuchung eines geschlachteten Schweines muß sich erstrecken
mindestens auf:
den Pfeiler und die Seitentheile des Zwerchfells,
die Zungen- und Kehlkopfmuskeln,
die Zwischenrippenmuskeln,
die Kaumuskeln,
die Nackenmuskeln,
6. die Lendenmuskeln,
und zwar sind von jeder der bezeichneten Muskelgruppen mehrere, mindestens 6, verschie-
denen Stellen entnommene Präparate anzufertigen.
Die zu untersuchenden Fleischtheile hat der Trichinenschauer an den Enden der
Muskeln, d. h. denjenigen Abschnitten, welche dicht vor ihrem Ansahe an Sehnen oder
Knochen Licgen, selbst zu entnehmen oder in seiner Gegemvart entnehmen zu lassen.
jedem der zu untersuchenden Rleischstücke ist, nach Möglichster Aussonderung
von Zeligewele. und Fekttheilen, mit einem ganz scharfen Messer (Rasir- oder Präparir-
messer) ein sehr feines kleines Scheibchen abzutragen. Mebrere solcher Fleischscheibchen
breitet man neben einander auf einen sauber geputzten Objektträger aus, bringt einen
Tropfen Wasser daraus, legt einen zweiten Objeftträger eder — bei Anwendung stärkerer
Vergrößerungen — ein dünnes Deckglas, gleichsalls sauber geputzt, darüber, quetscht die
beiden Gläser gegen einander bis zu möglichsler Duresschigien des Fleisches und bringt
das Ganze, das Deckglas nach oben, unter das Mik
Vor dem Gebrauche ven letzteren ist jedes M — Nöbre zu kontroliren, ob elwa
ein fremder Kärper hineingerathen ist, und auszuziehen. Okular und Oljektiv sowie Be-
leuchtungospiegel hat man mit einem trockenen Haarpinsel oder ganz weichem Waschleder
sorgfältig zu reinigen.
ers
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