Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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ober —— Untersuchung, hsh den nhen Feitaufwand und der Versäumniß anderer 
Seschäfte. brkatlonen, an nach olg, zu bestimm 
n von #unin., Communal= und Armenkassen 
zu # 1 #ntn ur 2—— niedrigsie #eh lat 
Seibstverständlich ist das Uebereln Pate= über Bauschhonorare für ganze Jahrgänge, 
sowie für einiene Kur gestattet. 
Die elner Dalerten bei Kranken woerendeen ree 4# wie Instrumente, 
Verbandstücke, Wene ꝛc. sind, sowelt sich solche zum Gebrauche bel anderen Kranken nicht zeht 
eignen, oder wenn sie von den eiiehen zunchetn E in unschenn res Werthe 
und, weun sie vorher schon geb aacht worden, des Grades ihrer Abnußung nach billigen Pret en 
besonders zu o oder zu c 
t nn ,bl welcher eine wundaͤrztliche oder gburtshulsliche Verrichtung vor. 
gouorwn wird, ist esonders zu vergiten wenn der Ansatz dafür mehr als für eine einzige 
eralhung b beirägt 6r berseibe außerhalb der Wohn etsftur 1 6 antes statt, so können aber 
außerden nach ies Transporsloflen ing 9 ed 
Mehr als - 4 täglicher n bei chronischen und 2 — wei dergleichen bel akuten 
K#untheicn können nur dann in An ½ ebracht werden, wenn sie ausdrücklich verlangt find, oder 
der Arzt sie veberg zu moliviren v 
. Del den unter B. wehekene Ansätzen sind den Wundärzten die Hälfte zu berechnen 
verstattet. 
ebühren für von einem Arzle veranlaßte Verrichtungen eines aeprüften. oder ungeprüflen 
Heildleners ae Ele rste ren, im X vom Physikus fe festenltele 
r eine vom Kranken oder be sen ahgehen a Pewuun Achten 2 durch besondere Um- 
stände der ihe * Mesh ale“ erhält de 
elb 38 n eraällonen erhaͤli der assist * 8 je nach der N’W und Wichtigkelt der- 
elben 8 15 
er elner Operalion nothwendige erste Verband ausschließlich Verbandsstoffe ist 
bel der Geb#h r stir sene niii las-I ffen. 
11. aͤrztlichen Imkhungen während der Nachtzeit, d. h. von Abends # Uhr bis 
Morgens 7 9 * die Ansätze verdope pelt werden. 
e ge Hlorderte grebee bel elner 52 oder Entbindung gilt als Consultation. 
Der * dabel ist nach B. Nr. 17 zu br 
13. Lgrntin Behandlun disenn 45 einer Familie, Haushaltung, Anstalt rc. 
gehörnden swwiri sofem eine dßigung ein, as der Besuch nur einfach und für den 
. 3. 2c. Kranken se eine Consullation in An ab zu brin 
omplicalionen, z. B. vor audenbrüden, 9 Wenkeukungen, #ungenentnündung 
ult duperlichen Wunden v. kommt zu den ardsnnttshen Ansatze d * uptv errichlüng für 
jede wolhwensege weitere Vehnd blos die Hälfte geseblichen Taxe 
Besuchen innerhalb der srbeh 1#0 eztes und dee 4½ 1 Kisomeler Enl- 
sernung *. *ó wu und Versäumniß nichls berechnet werden. Bei weiteren Ent- 
8 58 wovon jedoch 75 Pf. in Wegfall kommen, nicht nur wenn fuͤr das Forllominn des 
ds vom Patienten d0 *5rW Aiiene *2 ler wird, sondern auch, wenn der Arzt die 
Ei 1 #un Foortkommeen be nft. in ie baaren Verläge zu vergüten sind. 
e eines Kilometers weeh voll gerechnel. 
bute en en oder ürztlichen Verrichtungen, welche die *W— des Urzkes von 
leem ** auf länger gie 7 d. h. 3 Stunden, nothwendig machen, können außer- 
benn! 4 Tag 3 M. 8 — den ganzen Tag 6 M. Zehrungskosten in Anrechnung ge- 
ra werde 
auschliquldalionen und Enmpsangsbesttigungen find inenteitlih auczustellen. Ge- 
forderte 14 an 17 da egen können mit 0,50 bis 1,00 M. berechnet werden 
nachstehenden Verzelchnissen etwa nicht aufgeführte Verrichtungen sind nach 
analogen zu H ile
	        
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