Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

II. Vermögensausweis 
nach dem Bestande vom 31. Dezember 18. 
A. Das Lesammtvermöhen der Kasse (ausschlleßlich des Werthes etwalger Cunops. setzt sich 
wie folgt zusamm 
1. Aktiva: 
a. der Baarbestand am 31. Dezember 
b. in Dypotheten, Werthpapteren), eisenafentaern, Bank. 
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c. sonsicte e Forderung en r atzforderun *is)e Smewben 
Berufsgenosst dirsen ahtere vesen 4. — 8) 
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2. Passivs: 
A. o und Vorschüsse (vergl. Ia. Ziffer 5, 6, 10) 
Eraß ern Hieer für gewährte zerict loh sün 
ec. ie 6 *W)*rt sehen von essenmitgůedem. 
Uerzken, Apokheken und Krankenhäuf 
  
Summe 
  
3. Hüernach bekrägt das Gesammlvermögen der Kasse 
Nach dem vorjährigen Abschlusse betrug das —. 
  
Ergiebt hegen das Vorjahr an esammtvermögen 
mehr 
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Bei bem Verkauf von Werthpapieren ist gegen den 
im vorjährigen Abschlu elngestellten * 
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Außer ben ataberahen * 3 besitzt dle Kasse 
ücke, welch blan bhig der A#b #aden 
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B. Das — penhelit sich wie —9 
Stammvermögen Khüre iäm von dem Betrage unter A3 
. 4 dem vorjährtgen Rbschluß betrug das Stammvermögen 
  
Ergiebt gegen das Vorlahr an Stammvermögen) 1 
  
2. zu elireo gehören nach den stattgefundenen 1Ueberwelsungen 
tziehun 
.ritl dem Gozhrigen übschluß belrug der Nesewesonds 
  
Erglebt gegen das Vorjahr an Resewefonds — 
  
  
 
	        
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