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11. Negierungs-Bekanntwachung
vom 13. Mai 1889,
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Verschönerungs-
verein zu Greiz betreffend.
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 5. Februar laufenden Jahres sind
dem Verschönerungsvereine in Greiz auf geschehenes Ansuchen die Rechte einer juristischen
Person verliehen worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Greiz, am 13. Mai 1889.
Fürsilich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Geldern-Crispendorf
i. V.
Saupe.
12. Reglerungs= Verordnung
vom 16. Mai 1889,
betreffend eine Abänderung der Ausführungs-Vorschriften in Bezug auf die
Unfallversicherung der bei dem Baue und der Unterhaltung von Landstraßen
und Staatsbrücken beschäftigten Personen enthaltenden Regierungs-Verord-
nung vom 24. Dezember 1887.
Mit Höchster Genehmigung Seronissimi wird in Abänderung der sub 2 al. 2
der obenerwähnten Regierungs-Verordnung vom 24. Dezember 1887 gegebenen Be-
stimmung Folgendes verordnet:
Das zweite Alinea der unter 2 gegebenen Anordnung wird aufgehoben.
Die in dieser Bestimmung ausgezählten Obliegenheiten sallen dem Landesaus-
schuß zu.
Greiz, am 16. Mai 1889.
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung.
v. Geldern-Crispendorf.
i. V.
Saupe.