Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
5. 
(Ausgegeben am 22. Juli 1890.) 
  
  
I4. Negi gs-Bekanntmachung vom 17. Juli 1890, 
betreffend Abänderungen des mittelst Regierungs-Bekanntmachung vom 
29. April 1884 veröffentlichten Regulativs über die Bildung der Wahl- 
abtheilungen in den nach dem Gesetze vom! 31. Dezember 1883 bestehenden 
§Ke * 5 
Das mittelst Regierungs-Bekanntmachung vom 29. April 1884 publicirte Regu- 
lativ, die Wahlabtheilungen in den nach dem Gesetze vom 31. Dezember 1883 be- 
stehenden Landtagsabgeordneten-Wahlbezirken betreffend, wird auf Grund des Ergebnisses 
der im Jahre 1885 ftattgehabten letzten Volkszählung hiermit in folgender Weise ab- 
geändert: 
Im VI. Wahlbezirke hat die aus Moschwitz, Obergrochlitz, dem Bezirk des 
Fürftlichen Kammergutes Grochlitz, Untergrochlitz bestehende 
1. Wahlabtheilung mit 1406 Einwohnern 5 Wahlmänner, 
die aus Caselwitz, Rothenthal, Dölau, dem Bezirk des Fürstlichen Kammergutes Dölau, 
Sachswih beftehende 
2. Wahlabtheilung mit 1568 Einwohnern 5 Wahlmänner und 
die aus Schönbach, Fröbersgrün und Eubenberg beftehende 
4. Wahlabtheilung mit 775 Einwohnern 2 Wahlmänner 
zu wählen. 
Greiz, am 17. Juli 1690. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesreglerung. 
Dr. Mortag. 
Saupe. 
 
	        
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