Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

7 
* 
2. Patent 
vom 5. Februar 1890, 
die für das Jahr 1890 zu entrichtende Einkommensteuer betreffend. 
Unter Bezugnahme auf das unterm 23. Daunber vorigen Jahres erlassene 
Palent bezüglich der im Jahre 1890 zu entrichtenden Landegzabgaben (Gesetzsammlung 
von 1889 Seite 47) werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden 9 Termine Ein- 
kommensteuer wie folgt ausgeschrieben: 
zwei auf den 20. Februar, 
zwei auf den 1. Mai, 
zwei auf den 15. Juli, 
einer auf den 15. September, 
zwei auf den 15. November. 
Die Ausschreibung und Erhebung eines weiteren Einkommensteuertermins bleibt 
vorbehalten. 
Greiz, am 5. Februar 18690. 
Fürstlich Reuß- Plaiisce “d* 
Saupe. 
  
3. 4 a. B, m * •?r 
vom 6. Februar 1890,. 
betreffend Einrichtung der Genossenschaftsregister. 
In Betreff der Führung n. c6hsiiesthi und der Anmeldungen zu 
denselben bestimmen wir auf Grund des F. 12 der Bestimmungen des Bundesraths vom 
II. Juli 1889 (Reichsgeseblatt See 150) andurch das Folgende: 
1. 
Das Genossenschaftsregister ist nach dem unter A angefügten Formular zu führen. 
Die Folien erhalten fortlaufende Nummern 
Jedes Folium enthält 3 Rubriken. 
Die erste Rubrik trägt die uenönn (irm 
In diese Rubrik ist die Firma und der Sitz * Venossenschast einzutragen. 
In derselben Rubrik erfolgt event. die Verlautbaru 
der Errichtung und der Aufhebung einer riweignederlaliung, 
3 der Eröffnung des Konkursverfahrens zum Vermögen der Genofssen- 
schaft, sowie der Aufhebung oder Einstellung desselben, 
3. der Auflösung der Genossenschaft außer dem Fall des Konkurses.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.