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*
2. Patent
vom 5. Februar 1890,
die für das Jahr 1890 zu entrichtende Einkommensteuer betreffend.
Unter Bezugnahme auf das unterm 23. Daunber vorigen Jahres erlassene
Palent bezüglich der im Jahre 1890 zu entrichtenden Landegzabgaben (Gesetzsammlung
von 1889 Seite 47) werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden 9 Termine Ein-
kommensteuer wie folgt ausgeschrieben:
zwei auf den 20. Februar,
zwei auf den 1. Mai,
zwei auf den 15. Juli,
einer auf den 15. September,
zwei auf den 15. November.
Die Ausschreibung und Erhebung eines weiteren Einkommensteuertermins bleibt
vorbehalten.
Greiz, am 5. Februar 18690.
Fürstlich Reuß- Plaiisce “d*
Saupe.
3. 4 a. B, m * •?r
vom 6. Februar 1890,.
betreffend Einrichtung der Genossenschaftsregister.
In Betreff der Führung n. c6hsiiesthi und der Anmeldungen zu
denselben bestimmen wir auf Grund des F. 12 der Bestimmungen des Bundesraths vom
II. Juli 1889 (Reichsgeseblatt See 150) andurch das Folgende:
1.
Das Genossenschaftsregister ist nach dem unter A angefügten Formular zu führen.
Die Folien erhalten fortlaufende Nummern
Jedes Folium enthält 3 Rubriken.
Die erste Rubrik trägt die uenönn (irm
In diese Rubrik ist die Firma und der Sitz * Venossenschast einzutragen.
In derselben Rubrik erfolgt event. die Verlautbaru
der Errichtung und der Aufhebung einer riweignederlaliung,
3 der Eröffnung des Konkursverfahrens zum Vermögen der Genofssen-
schaft, sowie der Aufhebung oder Einstellung desselben,
3. der Auflösung der Genossenschaft außer dem Fall des Konkurses.