90
4.
In F. 29 ist die 4. Zeile lautend „zwei Stricken und“ zu streichen und an deren
Stelle zu setzen:
zwei mindestens 2 Meter langen Stricken und.
5.
In F. 38 Absatz 1 Zeile 6 sind die Worte
„oder der Ersatzreserve I. Klasse"
zu streichen;
im 3. Absatze ist für „Marsch= und Fahrtableaus“
zu setzen:
Marschübersichten und Fahrtlisten;
der 5. Absatz ist zu streichen und dafür zu setzen:
Das General-Kommando wird serner slcher stellen, daß die Transport-
führer rechtzeitig die erforderlichen Marschrouten, Militärfahrscheine, sowle
Blanquets zu Quartierbescheinigungen und Quittungen über Naturalverpflegung,
Vorspann und Fourage erhalten, letztere nach dem Tagessatze von 12000 6
Hafer, 3000 g Heu und 3000 g Stroh g aanhes schwere Zugpferde (zu
Belagerungstrains u. s. w. — siehe auch Anlage B —) und von 6000 g
Hafer, 1500 g Heu # 1500 g Stroh für ne übrigen Pferde.
6.
In §. 39 Absatz 2 ist für „Requisitionsscheinen“ zu setzen:
Militär-Fahrscheinen.
In der Anlage A (Gesetzsammlung S. 5% ist in der Kolonne 6 hinter der Rubrik:
„Vorder-'(Pferde) eine neue Spalte einzufügen mit der Ueberschrift:
r besonders schwere Zugpferde.
B.
Im 1. Absatze der Anlage B ist Zaile, 2 für „1 m 65 cm“ zu setzen
und als A zu diesem Absatze:
machungspferde werden. nit dem Bandmaße gemessen.
—id’2““ ;
im 2. Absatze ist der 2. Satz zu streichen und dafür zu setzen:
Aeußerstenfalls fuen unter den Reitpferden der Fußtruppen und des
Trains auch solche von einer Größe von 1 m 53 cm genommen werden,
wenn sie sonst den anforderunhen entsprechen;