Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

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als letzter absa w Anlage B ist hinzuzusügen: 
besonders schwere Zugpferde (zu Belagerungstrains u. s. w.) sind 
#uan 4 Schläge anzusehen, welche durch ihr schweres Gebäude zu Trab- 
und Galoppbewegungen ungeeignet, jedoch gewöhnt sind, große Lasten gleich- 
mähig zu ziehen. 
9. 
In der Anlage C (Gesetzsammlung S. 24) ist in der Kolonne 8 hinter der Spalte: 
„Vorder-(Pferde) als neue Spalte einzufügen: 
  
—— besonders schwere Zugpferde. 
  
  
10. 
In der Anlage E Ziffer 4 ist die 6. Zeile „1 Striegel" zu streichen und am 
Schlusse der „Bemerkung"“ ist hinzuzusügen: 
Gela Etappen-Fuhrpark.Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aushebung, 
- d#ten fa iêZ — un 7 hoeecho 1 esühiatest enk- 
sprechend couch als 15 Ctr. find. 
11. 
In der Anlage F ist die Kolonne 14: „Striegel“ zu streichen. 
12. 
In der Anlage II ist in den Kolonnen 5 bis 11 hinter der Rubrik „Vorder- 
(Pferde) eine neue Spalte — eventuell unter Theilung der Rubrik: „Vorder-“ — ein- 
zuschieben mit der Ueberschrift: 
besonders schwere Zugpferde. 
Greiz, am 23. Dezember 1890. 
Furstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
Dr. Mortag. 
Saupe. 
27. Patent vom 24. Dezember 1890, 
die im Jahre 1891 zu entrichtenden Landesabgaben betreffend. 
Hähstlndesherrlicher Entschließung zufolge ladl! mit erklärter Zustimmung des Land- 
tages im Jahre 1891 die nach der Verordnung vom 30. Dezember 1870 in Gemäßheit 
der Gesetze vom * V 1857 und 26. Februar 1 zu erhebende allgemeine Grund- 
steuer mit 38 10 Pfeunnigen Reichswährung von der Steuereinheit erhoben werden, wäh-
	        
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