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als letzter absa w Anlage B ist hinzuzusügen:
besonders schwere Zugpferde (zu Belagerungstrains u. s. w.) sind
#uan 4 Schläge anzusehen, welche durch ihr schweres Gebäude zu Trab-
und Galoppbewegungen ungeeignet, jedoch gewöhnt sind, große Lasten gleich-
mähig zu ziehen.
9.
In der Anlage C (Gesetzsammlung S. 24) ist in der Kolonne 8 hinter der Spalte:
„Vorder-(Pferde) als neue Spalte einzufügen:
—— besonders schwere Zugpferde.
10.
In der Anlage E Ziffer 4 ist die 6. Zeile „1 Striegel" zu streichen und am
Schlusse der „Bemerkung"“ ist hinzuzusügen:
Gela Etappen-Fuhrpark.Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aushebung,
- d#ten fa iêZ — un 7 hoeecho 1 esühiatest enk-
sprechend couch als 15 Ctr. find.
11.
In der Anlage F ist die Kolonne 14: „Striegel“ zu streichen.
12.
In der Anlage II ist in den Kolonnen 5 bis 11 hinter der Rubrik „Vorder-
(Pferde) eine neue Spalte — eventuell unter Theilung der Rubrik: „Vorder-“ — ein-
zuschieben mit der Ueberschrift:
besonders schwere Zugpferde.
Greiz, am 23. Dezember 1890.
Furstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
Dr. Mortag.
Saupe.
27. Patent vom 24. Dezember 1890,
die im Jahre 1891 zu entrichtenden Landesabgaben betreffend.
Hähstlndesherrlicher Entschließung zufolge ladl! mit erklärter Zustimmung des Land-
tages im Jahre 1891 die nach der Verordnung vom 30. Dezember 1870 in Gemäßheit
der Gesetze vom * V 1857 und 26. Februar 1 zu erhebende allgemeine Grund-
steuer mit 38 10 Pfeunnigen Reichswährung von der Steuereinheit erhoben werden, wäh-