Beförderung niederschreibt, wird bei der Berechnung der Gebühren mitge-
zählt, mit Ausnahme der Angabe des Barserderungurregesg, der Unterschei-
dungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und Absatzzeichen
b) Der Name der Abgangsanftalt, der Tag, die Stunde uud Minute der Auf-
gabe werden von Amtswegen in die dem Empfänger zugustellende Ausferti-
gung eingeschrieben. Nimmt der Aufgeber diese Angaben ganz oder bheil-
weise in den Text seines Telegramms auf, dann werden sie bei der Wort-
zählung mitgerechnet.
c) Die größte Länge eines Tanwortes in offener Sprache ist aur -
staben nach dem (durch die Ausführungs-Uebereinkunft zu dem eilig
gültigen internalionalen Telegraphenvertrage eingeführten) Moepbe
festgesebt. Der Ueberschuß, je bis zu weiteren 15 Buchstaben, wird für ein
Wort gezählt.
4)) Die größte Länge eines Taxwortes in verabredeter Sprache ist auf
10 Buchstaben festgesebt. Die Wörker in offener Sprache, welche im Tert
eines gemischten, aus Wörtern der offenen und der verabredeten Sprache
r—*e Telegramms enthalten sind, werden bis zur Höhe von
0 Buchstaben für ein Wort gezählt. Vom etwaigen Ueberschuß wird jede
Kene bis zu 10 Buchstaben für ein weiteres Wort gezählt. Wenn dieses
gemischte Telegramm außerdem einen chiffrirten Text enthält, so werden die
chiffrirten Stellen nach den Beftimmungen unter b gezählt.
enn das gemischte Telegramm nur einen Text in offener und einen
solchen in chiffrirter Sprache enthält, so werden die in offener Sprache ab-
befaßten Stellen den Bestimmungen unter c. und der in chiffrirter Sprache
obgefaßte Text den Vorschriften unter h entsprechend gezählt.
e) Als je ein Wort werden gezählt:
s)
—
. der Name der Bestimmungsanslalt, des Beslimmungslandes und der
Mnterabtbeilung des Gebicto, aber nur in der eiegammasschn, ohne
ücksicht auf die Zahl der zu ihrem Ausdruck gebrauchten Wörler und
uest.3 unter der Bedingung, daß diese Wörter so geschrieben sind,
wie sie in den amtlichen Verzeichnissen erscheinen,
jedes einzeln stehende Schriftzeichen (Buchstabe oder Ziffer),
das Unterstreichungsgeichen,
die Klammer (die beiden Zeichen, welche zu ihrer Vildung dienen),
die Anführungszeichen (die besonderen Zeichen am Anfang und Ende
einer einzelnen Stelle),
. die nach 8. 6111 detche Abkürzungen für die besonderen Angaben
vor der Telegrammausschr
*
Die durch einen BVindestrich Ae#annn Ausdrücke werden für so viele
Wörter gezählt, als zu ihrer Bildung dienen. Die durch einen Apostroph
getrennten Wörker werden für eben so viele einzelne Wörler gezählt. Es können
jedoch die in der englischen und französischen Sprache vorkommenden zu-