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Damnpsschiffs-, Lokomobil- und Lokomotivkessel müssen immer mindestens zwei
Sicherheitsventile haben. Bei Danpsschifsskesseln, mit Ausschluß derjenigen auf See-
schiffen, ist dem einen Ventil eine solche Stellung zu geben, ·; die vorgeschriebene Ve-
lastung. von Verdeck aus mit veichtigkeit untersucht werden .
IcScchkkthtschllIleWissenjedkkzcttgkluftct werden können. Sie sind höchstens
so zu belasten, daß sie bei Eintritt der für den Kessel festgesebten Dampfspannung den
Dampf entweichen lassen.
809.
An jedem Dampfkessel muß ein zuverlässiges Manometer angebracht sein, an
welchem die festgesetzte höchste Dampsspannung durch eine in die Augen fallende Marke
zu bezeichnen ist.
n Da —W—— müssen zwei dergleichen Manometer augebracht veden
von bene #ch das eine im Gesichtskreise des Kesselwärters, das andere mit Ausnahme
der Seeschiffe auf dem Verdec an einer für die Beobachtung bequemen Stelle befindet.
Sind auf einem Damyfsschiffe mehrere Kessel vorhanden, deren Dampfräume mit einander
in Verbindung stehen, so genügt es, wenn außer den an den einzelnen Kesseln befind-
lichen Manometern auf dem Verdeck ein Manometer angebracht ist.
8 10.
An jedem Dampfkessel muß die festgesetzte böchste Dampfspannung, der Name
des Fabrikanten, die laufende Fabriknummer und das Jahr der Aufertigung, bei Dampf-
schiffskesseln außerdem die Maapziffer des sestgesetzten niedrigsten Wasserstandes auf eine
leicht erkennbare und dauerhafte Weise angegeben sein
Diese Angaben sind auf einem metallenen Schilde (Fabrikschild) anzubringen,
welches mit Kupfernieten so am Kessel befesligt ist, daß ces auch nach der Ummankelung
oder Einmauerung des letteren sichtbar bleibt.
III. Prüfung der Dampflessel.
8 11.
Jeder neu aufzuftellende Dampfkessel muß nach seiner letten Zusammensetzung
vor der Einmauerung oder Ummantelung unter Verschluß sämmtlicher Oeffnungen mit
Wasserdruc heprüft werden.
Die Prüfung erfolgt bei Dampfkesseln, welche für eine Dampfspannung von nicht
mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck bestimmt sind, mit dem zweifachen Betrage des
beabsichtlgten Ueberdrucks, bei allen übrigen Dampfkesseln mit einem Druck, welcher den
beabsichtigten Ueberdruck um fünf Atmosphären übersteigt. Unter Atmosphärendruck wird
ein Druck von einem Kilogramm auf das Qnadratcentimeter verstanden
Die Kesselwandungen müssen dem Probedruck widerstehen, ohne eine bleibende
Veränderung ihrer Form zu zeigen und ohne undicht zu werden. Sie sind für undicht
Manometer.
Fabrikschild.
Druckprobe.