Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

waltung von mehr oder minder be- 
deutendem Umfang ist. 
Auch für die Stiftungen werden nach 
Verschiedenheit der Natur und Gröge ihrer 
Einnahmen und Ausgaben verschiedene 
Rechnungs-Formulare von Nutzen seyn. 
Je mehr übrigens diese verschiedenen 
Formulare ihrer speciellen Zwecke un- 
beschadet — in den Grundzügen ihres Or- 
ganismus übereinstimmen, desto mehr 
wird hiedurch die Bearbeitung d.-Rech- 
nungs-Instruktion und die dereinstige An- 
wendung derselben erleichtert. 
Jedes Formular hat einen wirklichen 
Rechnungs-Abschluß und demnach nicht 
blog die Rubriken, sondern auch die Ein- 
träge unter denselben wenigstens beispiels- 
weise zu enthalten; übrigens bleibt es 
dem Verfasser überlassen, die etwa nöthi- 
gen Erldurerungen in einem besondern 
Aufsaßze beizufügen. 
Außer der Rechnung selbst sind ähnliche 
Formulare für die Haupt--Beilagen dersel- 
ben, z. B. für den Jahrs-Etat (Commun- 
Schadens-Projekt,) für die mancherlei Um- 
lagen= und Einzugs-Register, für ein Ab- 
rechnungöobuch und dergleichen, so wie für 
die gewöhnlichsten Partikular-Rechnungen, 
beizufsögen. TIst das Rechnungs-Formu-= 
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lar auf die Vorauosehung eines Grund- 
bucho, Prämissenbuchs oder ähnlicher Ver- 
besserungen gegründet, so sind auch diese 
Vorschläge mit Muster-Formularen zu 
belegen. Für die Verrechnung der Kriegs- 
kosien und für den Fall einer abgesonder- 
ten Steuer-Rechnung sind die geeigneten 
Vorschläge anzuhängen. 
Für die gelungensten Entwürfe solcher 
Rechnungs-Formulare werden drei Práä- 
mien von fünfzig, dreißig und zehn 
Dukaten ausgesetzt; für den Fall ei- 
ner nur theilweisen Lösung der Aufgabe 
wird cine angemessene Theilung der Preise 
vorbehnlten. Die Namen der Preis-Em- 
pfänger und der Verfasser der nächst diesen 
lobenswerth gefundenen Entwürfe werden 
öffentlich bekannt gemacht werden. 
Die Preis-Brwerber werden aufgefor- 
dert, ihre Arbeiten spätestens bis zum 
1. Juni d. J. an das Ministerium des 
Innern einzusenden, ohne Rameno-Unter- 
schrift, jedoch mit Beifügung eines Denk- 
spruchs und eines verssegelten Zettels, wel- 
cher (mit demselben Denkspruch bezeich- 
net) den Namen und Wohnort des Ver- 
fassers enthält. 
Stuttgart den 4. Januar 18:5. 
Schmidlin.