Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1892. (41)

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Die Ausschreibung der Termine für die Einkommensteuer bleibt zur Zeit noch 
vorbehalten. 
Greiz, am 28. Dezember 1807. 
Fürstlich Neuß-Plauische Landesreglerung. 
v. Gldern-Grie endorf. 
i. . 
Saupe. 
34. Regi ## Bekanntmach vom 29. Dezember 1892, 
die Abänderung der Arzneitaxe betreffend. 
Infolge der in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen und Chemikalien einge- 
tretenen Veränderungen hat sich eine entsprechende Umarbeitung der bisher geltenden, 
auch für die hierländischen Apotheken maßgebenden Königlich Preuhischen Arzueitaxe 
erforderlich gemacht. 
Außerdem haben die allgemeinen Bestimmungen (Ziffer 4 Seite 6) über Ab- 
rundung der Receplpreise und die Arbeikspreise für die Herstellung von comprimirten 
Arzneiformen (Seite 58) zur Beseitigung von irrthümlichen Auffassungen und Auelegungen 
eine andere Fassung erhalten. 
Luxus-Arzneigesaße dürfen in Zukunft nur unter bestimmten, Seite 69 näher an- 
gegebenen Bedingungen zur Verwendung gelangen und berechnet werden. 
Unter Bezugnahme auf F. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1359 und 
die Regierungeverordnung vom 18. Februar 1873 wird dies andurch mit dem Bemerken 
zur öffentlichen -#nninih gebracht, daß die so abgeänderte Arzneitaxe mit dem 1. Januar 
1893 in Kraft tritt. 
Greiz, am 20. Dezember 1892. 
Fürstlich Neuß-Planische Landesregierung. 
v. Geldern-Crispendorf. 
i. V. 
Saupe.
	        
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