Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1893. (42)

von mehr als 5100 M. bis mit 5400 M. 17 M. 40 Pffg. 
n 7. ½% 1400 " „ „ 5700 % 18 „ 60 "„ 
5 » « 3700 ««« 6000 * 19 „ 80 "„ 
a 7. 7“ 6000 7 " 1½ 6300 % 21 w "„ 
½ “ « 6300 ««« 6600 ½ 22 ½ 20 „ 
½ 7. « 6600 ««« 6900 ½ 23 % 40 i*s 
» « « 6900 " „". „ 7200 % 24 5 60 „ 
„ „ „ 7200 „ „ 7500 „ 25 „ 80 „ 
„ » » 7500 « « « 7800 n 27 – i 
„ „ „ 7800 „ „ 8100 „ 28 „ 20 „ 
„ „ 8100,„„ 8400 „ 29„ 40 
„ „ „ 8400 „ „ „ 8700 „ 30 „ 60 „ 
„ „ „ 8700 „ „ „ 9000 „ 31 „ 80 „ 
„ „ „ 9000 „ "750 „ 34 „ 80 „ 
„ „ „ 9750 „ „ „ 10500 „ 37 „„ 80 „ 
„ „ „ 10500 „ „ „ 11250 „ 40 „ 50 „ 
„ 11250 „ „ „12000 „ 44 „ 
und so fort um je 1000 M. steigend, im Steuersatz um je 5 nehr. 
Die Einkommensteuer wird in soviel durch Patent alljährlich zu bestimmen- 
den Terminen erhoben, als zur Aufbringung des vom Landtag bewilligten Jahres- 
bedarfs erforderlich ist. 
86. 
Hebung. 
Ehefrauen, Haussöhne und Haustöchter sind, wenn sie einen selbständigen 
Erwerb z. B. als Fabrikarbeiter, Dienstboten, Schneiderinnen ꝛc. haben, mit diesem 
besonders zu veranlagen. 
aben die genaunten Familienangehörigen einen selbständigen Erwerb nicht. 
erhöhen sie aber das Einkonnnen des Familienhauptes durch Erwerbsthätigkeit, so ist 
lehtere bei der Berechnung des Einkommens des Familienhauptes mit zu berück- 
sichtigen. 
Ehefrauen sind wegen derjenigen Vermögensnutzungen, über welche ihnen 
die freie Verfügung zusteht, besonders zu besteuern, ebenso die in väterlicher Gewalt 
stehenden Kinder wegen der Nutzungen des dem väterlichen Nießbrauch nicht unter- 
liegenden Vermögens. 
87. 
Gewerbebetrieb im Umherziehen. 
Die Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Juni 1878, betreffend die Be- 
steuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen, bleiben in Kraft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.