Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1893. (42)

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B. 
Vorschriften 
für Waarenaufzüge und Fahrstuhleinrichtungen zur ausschließlichen Güter- 
beförderung mit Elementarbetrieb. 
T Constructionsvorschriften. 
Der Förderschacht oder Förderraum muß von der nächsten Umgebung allseitig 
durch einen Verschlag abgeschlossen sein 
Die Zugänge zum Förderschachte an den Förderstellen sind durch hinreichend 
hohe Thüren abzuschließen. 
A Wo Gegengewichte in Anwendung kommen, sind deren Schächte oder Lutten 
bis auf den Voden des untersten Geschosses herabzuführen und oben sicher so 
zu verschließen, daß ein Herausschleudern der Gegengewichte nicht möglich ist. 
Der Förderschacht oder Förderraum ist oben unter den Bewegungsorganen 
völlig sicher abzudecken. 
x. Betriebsvorschriften 
An jedem Zugange zum Förderschachte ist eine Warnung durch die Aufschrift: 
Vorsicht, Fahrstuhl!“ anzubringen. 
An den Thüren der Schachteinkleidung sind Anschläge anzubringen, durch 
welche das Fördern von Personen, sowie das Offenlassen der Thüren des 
Fahrschachtes bei Nichtbenutung des Fahrstuhles an der betreffenden Förder- 
stelle verboten wir! 
Auf Galgenaufzüge mit Elementarbetrieb finden die Vorschriften unter A 
Anwendung. 
C. 
Vorschriften 
für Fahrstuhleinrichtungen zur Güterbeförderung in Begleitung einer Person. 
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I Consteuctionsvorschri sten. 
Der Förderschacht oder Förderraum wiß von der nächsten Umgebung allseitig 
durch einen Verschlag abgeschlossen sein 
Die Zugänge zum Förderschachte an uen Förderstellen sind durch hinreichend 
hohe, von außen nur mittelst Schlüssel zu 1m Thüren abzuschließen. 
3. Wo Gegengewichte in Anwendung kommen, sind deren Schächte oder Lutten 
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bis auf den Boden des unterslen Geschosses herab zu führen und oben sicher 
so zu verschließen, daß, ein Herausschleudern der Gegengewichte nicht möglich 
it. Die Gegengewichte selbst sind mit sicheren Führungen zu versehen. 
Der Förderraum oder Förderschacht ist oben unter den Bewegungsorganen 
völlig sicher abzudecken. 
.Zur Feststellung des Fahrstuhles sind stets Stühriegel anzuwenden, insofern 
nicht ein selbstsperrender Antrieb an den Fördertrommeln vorhanden ist.
	        
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