Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1895. (44)

Verzeichniß 
von de zu.. , 
auf Grund des F. 105/ der Gewerbcordnung gestatteten Ausnahmen von dem 
Verbot der Sonntagsarbeit. 
Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren und innerhall elnes jeden Kalenderjahrrs nach lichen 
Anlagen thunlichst so einzurichten, daß jede gewerbliche Anlage nur eimmol s wird und sovle! Raum er- 
hbä, daß mehmmallge Nusnahmebewllligungen untereinander eingewwagen werden kön
	        
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