Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1895. (44)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
(Ausgegeben am 28. Mai 1895.) 
10. Nachtrag 
vom 1. Mai 1895 
zum neuen Regulativ vom 30. November 1892, die juristischen 
Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste 
betreffend 
Mit Serenissimi Höchster denehminan wird der §. 43 des neuen Regu- 
lativs, die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste 
betreffend (Seite 119 ff. der Gesebsammlung für 1892), durch folgenden 
8. 43 
erseht: 
Für die zweite Prüfung werden an Gebühren je sechzig Mark erhoben. 
Dies wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 1. Mai 1895. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Dietel. 
Saupe. 
11. Regierungs-Verordnung 
vom 3. Mai 1895, 
betreffend die Flößerei auf der Saale. 
  
Mit Soronissimi Höchster Genehmigung wird für den Betrieb der Flößerei 
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