Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1895. (44)

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1. an Stelle des ausgeschiedenen Hofbuchdruckereibesitzers und Verlags- 
buchhändlers Hermann Böhlau in Weimar der Buchdruckereibesiher 
Verlagsbuchhändler Albert Hartung daselbst 
u. als Mitglied des literarischen und des künstlerischen Sachverstän- 
digen-Vereins, 
b. als stellvertretendes Mitglied des musikalischen und des photo- 
graphischen Sachverständigen- Vereins, 
an Stelle des auggeschiedenen Landgerichteraths Dr. Kuhlmann in 
Weimar der Landrichter Dr. Karl Nebe daselbst als stellvertretendes 
Mitglied des literarischen Sachverständigen-Vereins und 
an Stelle des verstorbenen Professors an der Großherzoglichen Kunst- 
schule in Weimar Albert Brendel der Sekretär der genannten Kunst- 
schule und Direktor der Großherzoglichen Zeichenschule Professor Hermann 
Arnolddaselbst, welcher bisher das Amt eines stellvertretenden Mitgliedes 
im künstlerischen Sachverständigen-Verein bekleidete, als Mitglied und 
stellvertretender Vorsitzender des künstlerischen und des photograph- 
ischen Sachverständigen-Vereins 
ernannt worden sind. 
ei am 13. Dezember 1895. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
v. Dictel. 
Saupe. 
r 
* 
29. Reg : NI 4 *rn3 
Als Staatskommissar für den Bezirk der „Thüringischen Verlicherungann- 
stalt“ ist nach Maßgabe der §§ 63, 64 Ziffer 4 red Reichsgesetzes, betreffend die 
Invaliditäts= und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 von der Regierung des 
Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach im Einvernehmen mit dem Herrn 
Reichskanzler an Stelle des am 1. Dezember dieses Jahres aus dem Staatodienste 
des Großherzogthums Sachsen ausgeschiedenen Großherzoglichen Geheimen Regie- 
rungsraths Paul Stier vom genannten Zeitpunkte ar 
der vortragende Nath im Großherzoglichen Staatsministerium, Devartement 
des Aeußern und Innern, Regierungsrath Otto Schmid zu Weimar 
ermannt worden. 
Solches wird hierdurch unter Bezugnahme auf Absat 2 der Regierungs- Bekannt- 
machung vom 3. Oktober 1890, die mit dem 1. desselben Monats errichtete Thüringische 
Versicherungoanstalt betreffend (Gesetzs. S. 43), zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 17. Dezember 1655%. 4 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Dietel. 
Saupe.
	        
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