9
Vertreter, in zweiter Instanz der dieser Anstalt vorgesetzten Ober-Postdirection und
in letzter Instanz dem Reichs-Postamte zu, gegen dessen Entscheidung eine Berufung
nicht stattfindet. Bei Staatstelegrammen keit den Telegraphenanstalten eine
Prüfung der Zulässigkeit des Inhalts nicht z
8 2.
I Die Telegrame zerfallen rücksichtlich ihrer Behandlung in folgende Einh-umg
Gattungen: Teleg#mme.
Staatstelegrammc,
Telegraphen- dienstelegmmma
53 hret) ! Privattelegramme.
Bei der Beförderung geniesen die Staatstelegramme, welche als solche be-
zeichnet und durch Siegel oder Stempel beglaubigt sein müssen, vor den übrigen
Telegrammen, die Telegraphen-Diensttelegramme vor den Privattelegrammen und
die dringenden Privattelegramme vor den gewöhnlichen Privattelegrammen den
Vorrang.
II In Bezug auf die Abfassung sind zu unterscheiden:
1 Telegramme in offener Sprache,
2. Telegramme in geheimer Sprache.
Die geheime Sprache scheidet sich in
u) verabredete Sprache,
b) chiffrirte Sprache.
III Unter „Telegrammen in offener Sprache' werden solche
Telegramme verstanden, welche in einer oder in mehreren der für den telegraphischen
Verkehr zugelassenen Sprachen derart abgefaßt sind, daß sie einen verständlichen
inn geben. Sie behalten die Eigenschaft als Telegramme in offener Sprache
auch, wenn sie Handelszeichen enthalten. Welche Sprachen neben der deutschen für
Telegramme in offener Sprache gestattet sind, wird von der Telegraphenverwaltung
bekannt gemacht. Für Telegramme, welche streckenweise, oder ausschließlich dur
Telegraphen der innerhalb des Deutschen Reiches gelegenen Eisenbahnen zu beför-
dern sind, ist jedoch die Fassung in deutscher Sprache Bedingung, soweit nicht für
einzelne Bahnen und Stationen der Gebrauch fremder Sprachen ausdrücklich nach-
gegeben wird.
IV Als „Telegramme in verabredeter Sprache“ werden dieje-
nigen Telegramme angesehen, in denen Wörter angewendet sind, welche, obwohl
jedes für sich eine sprachliche Bedeutung hat, keine für die betheiligten Dienststellen
verständliche Sätze bilden.
Diese Wörter werden aus Wörterbüchern, welche für die Korrespondenz in
verabredeter Sprache zugelassen sind, entnommen. Von einem noch festzusetzenden
Zeitpunkte ab sind alle Wörter, die zur Abfassung von Telegrammen in verabredeter
Sprache gebraucht werden sollen, aus dem vom Internationalen Büreau der Tele-
9%
ern