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wenn auf den Antwortskarten sich Postwerthzeichen nicht befinden.“
zu streichen.
e) Unter VlII werden in der Zusammenstellung der zu-
lässigen Zusätze und Aenderungen die Angaben
unter 1gestrichen und die Angaben unter 2 bis 13
mit den Nummern 1 bis 12 bezeichnet.
Die Angaben unter den künftigen Nummern
6. 7, 10 und 11 (letzt 2.7. 8, 11 und 12)erhalten
Lelgenbe Fassung:
1) auf gedruckten Visitenkarten die Adresse des Absenders, seinen Titel,
sowie mit höchstens ö. Worten oder mittels der üblichen Anfangsbuch-
staben („U. G. 2. w.“ „p. k.“ u. s. w.) gute Wünsche, Glückwünsche,
Danksagungen, 5lesbbeigmnnn oder andere Höflichkeitsformeln
handschriftlich hinzuzufügen;
6) Worte oder Theile des Textes, auf die man die Aufmerksamkeit zu
lenken wünscht, durch Anstriche heworzuheben und zu unterstreichen;
7) bei Preislisten, Börsenzetteln, Handelscircularen und Prospekten die
Zahlen, sowie bei Reise-Ankündigungen den Namen des Reisenden,
den Tag und den Namen des Ortes, den er zu besuchen beabsichtigt,
mit der Feder oder auf mechanischem Wege einzutragen oder zu be-
richtigen;
auf den Büchern, Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern, Land-
karten, Weihnachts= und Neujahrskarten eine Widmung hinzuzufügen
und ihnen auch eine auf den Gegenstand bezügliche Rechnung bei-
zulegen, sowie letztere mit solchen handschriftlichen Zusäzen zu ver-
sehen, welche den Inhalt der Sendung betreffen und nicht die Eigen-
schaft einer besonderen, mit diesem in keiner Beziehung stehenden Mit-
theilung haben;
bei Bücher= und Subskriptionszetteln für buchhändlerische Werke,
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Musikalien die bestellten
oder angebotenen Werke rc. handschriftlich zu bezeichnen und die ge-
druckten Mittheilungen ganz oder theilweise zu durchstreichen oder zu
unterstreichen;
Unter Nr. 13 ist nachzutragen:
bei Ausschnitlen aus Zeitungen und Zeitschriften handschriftlich oder
auf mechanischem Wege Titel, Tag, Nummer und Adresse der Ver-
öffentlichung, welcher der Artikel entnommen ist, hinzuzusügen;
. Der § 16 „Zur Beförderung gegen die Drucksachentaxe bedingt zu-
Deruck- Schriftstücke“ wird aufgehoben und ist zu streichen.
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