Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1899. (48)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
2. 
(Ausgegeben am 13. Mai 1899.) 
  
3. Konsistorial-Bekanntmachung 
vom 29. April 1899, 
die Einpfarrung der Gemeinde Schönbrunn in die Kirchgemeinde 
Berusgrün betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist die Gemeinde Schönbrunn, 
nachdem dieselbe aus der Kirchgemeinde Ebersgrün ausgepfarrt ist (vergl. Regierungs- 
Bekanntmachung vom 1. März dieses Jahres Ges-Samml. Seite 1), in die Kirch- 
gemeinde Bernsgrün eingepfarrt 
Die Zahl der von Furstlichem Konsistorium auszuwählenden Mitglieder des 
Vorstandes der Kirchgemeinde Bernsgrün ist auf 5 festgesetzt, von denen 4, wie 
bisher aus der Ortsgemeinde Bernsgrün, 1 aus der Ortsgemeinde Schönbrunn zu 
wählen s 
Die Zahl der von den Kirchgemeindegliedern zu wählenden Vertrauensmänner 
beträgt 12 für die Ortsgemeinde Bernsgrün, 3 für die Ortsgemeinde Schönbrunn. 
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 29. April 1899. 
Fürstlich Reuß-Pl. Konfistorium. 
v. Dietel. 
Saupc. 
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