126
Gesehz-Entwurf zur Ausführung der Konkursordnung für das Deutsche
2
ich,
. Gesetz-Entwurf, betressend das gerichtliche Hinterlegungswesen,
Gesetz-Entwurf, betreffend die Zwangsvollstreckung wegen gewisser
Geld= und Naturalleistungen im Verwaltungswege,
. Gesetz-Entwurf zur Ausführung des Handelsgesetzbuchs,
10., Entwurk eines Gerichtskostengesetzes,
11., Entwurf einer Gebührenordnung für Notare und Rechtsamwälte.
12., Landesherrliche Verordnung vom 29. März 1898 zur Ausführung
des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897, betreffend die Abänderung der
Gewerbeordnung
haben sämmtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags ihre Erledigung
gefunden, und sind die unter 1 bis 9 genannten Gesetze bereits veröffentlicht. Die
unter 10 und 11 genannien Geseze werden demnächst veröffentlicht werden.
Unter freudiger Anerkennung der Hingabe, mit welcher Unser getreuer Land-
tag die ihm obgelegenen schwierigen Aufgaben gründlich und in einmüthigem Zu-
sammenwirken mit Unserer Landesregierung zum Wohl des Landes erledigt hat,
versichern Wir denselben Unserer Huld und Einade und haben zur Beurkundung des
Vorstehenden den gegenwärtigen
Landtagsabschied
ausfertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen-
händig vollzogen.
Gegeben Neue Burg zu Greiz, am 11. November 1899.
(#L 8) Gez) Heinrich X#A#.
(ggez.) v. Dietel.
# —
VO